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(Nr. 2073.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 28. Februar 1893.
In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
vom 14. Oktober 1890 Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste
der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, ist
in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit Wirkung vom
7. März d. J. ab nachzutragen:
Unter „Deutschland. A. II. (Privateisenbahnen. unter eigener Ver-
waltung):
62a. Ronsdorf—Müngstener Eisenbahn.
Berlin, den 28. Februar 1893.
Der Reichskanzler.
Graf von Caprivi.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.