Nummer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2. /14. April
1892.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
*———
Noch:
11. b) 1
b)
— — rn mm
Tischler-, Drechsler-, Schnitz= und andere Holz-
waaren, mit Ausnahme der vorgenannten, auch
in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien:
#) ungefärbt.
6) gefärbt, lackirt oder angestrichen
Die unter Nr. 11 b 1 genannten Gegenstände, polirt
Anmerkung zu Nr. 11 1 und 2: In diese
Positionen gehören Möbel aus gebogenem Holze, selbst
mit nicht gebogenem Holze, mit Flechtarbeiten aus
Stroh, Stuhlrohr und dergl.; mit gedrechselten und
gelochten Theilen, oder mit gepreßten oder mittelst der
Fraisemaschine hergestellten, nicht geschnitzten Verzie-
rungen verbunden.
Möbel, gepolstert oder überzogen
Andere Holzwaaren, gepolstert oder überzogen
“ und vergoldete Leisten und Rahmen aus
Holz
Andere Gegenstände, vergoldet oder bronzirt
Siebmacherwaaren, mit Holzreif und ohne Unter-
schied des Materials, aus welchem der Boden her-
gestellt ist
Flechtwaaren:
gemeine, und zwar: aus ungeschälten Ruthen und
Reisig, aus Rinde, aus Binsen oder Schilf, aus
gewöhnlichem Rohr, Stroh oder Gras, ungefärbt
und mit keinem Lack angestrichen, wie: Körbe,
Kiepen, Bienenkörbe, Flechtwerke, Besen, Rohr-
matten oder -Decken, Zöger, Brotformen und dergl.:
alle diese auch in Verbindung mit Holz), Stricken
oder Garn
feine, d. h. aus spanischem Rohr, Panama, Bast
und anderem exotischen Flechtmateriale; aus ge-
schälten Gerten und Ruthen; sowie alle feinen
Arbeiten aus gewöhnlicher Rinde, Rohr, Stroh
100 kg
4.50
9.—
12.—
18. —
32. —
20.—
30.—
10.—
18 in Kisten und Fässern.
12 in Körben.
4 in Ballen und Rahmen.