Nummer
des serbischen 4 Taraabzüge
Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des
2./14. April Bruttogewichts.
1892. Dinar. Para. .
100 kg
56. c) 2.Barchent (Molleton) und andere ähnliche Stoffe
(Kalmuck und dergl.), Zwilch und Drillich , Oxforde,
Zephyre und Erädi, Schöckl, d. i. farbig gewebte,
karrirte Bettzeuge; Decken und Teppiche ohne
Unterschied der Erzeugung; alle diese Waaren
ohne Unterschied, gebleicht, gefärbt, buntgewebt
oder bedruckt ... 25.—
3.Hosenzeuge, Rockstoffe, Piquets und dergleichen Ge-
webe; alle diese ohne Unterschied gebleicht, ge-
färbt, buntgewebt oder bedruckt ... 35.—
Tischzeuge und Tücher (Taschen-, Hals= und Kopf-
tücher), buntgewebt oder bedruckt ............. 55.—
Futterorgandine und Steifapprets 25.—
Alle anderen dichten Gewebe aus Baumwolle, nicht
bestickt (Sammt ausgenommen:
a) gebleichtt 50.—
b) gefärbt oder farbig gewebt 60.—
c) bedruckt . e .. 80.— 20 in Kisten und Faͤssern.
4. Feine und leichte Gewebe aus Baumwolle, wie 12 in Körben. #
Jaconat, Linon, Musselin, Tüll zu Vorhängen õ in Ballen und Saͤcen.
und anderem Gebrauch, Sammte, Gewebe mit
eingewebten, Stickerei nachahmenden Mustern:
a) gebleicht. . . . . ................. . .. ... 80.—
b) gefärbt oder farbig gewebt 100—
c) bedruckt ....... ......... ......... ... 120.—
Anmerkung: In Nr. 56c 4 gehören alle Baum-
wollgewebe, welche eine geringe Beimischung von Seide
als Aufputz haben, ebenso wie alle Baumwollgewebe
in Verbindung mit anderen gemeinen, nicht textilen
Materialien.
5. Gaze, Blonden, Maschinenspitzen, englischer Tüll,
Bobbinet, Petinet (mit Ausnahme der Futter-
organdine und der Steifapprets 160.—