Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
Nummer 
  
des serbischen 4 Taraabzüge 
Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 
2./14. April Bruttogewichts. 
1892. Dinar. Para. . 
100 kg 
56. c) 2.Barchent (Molleton) und andere ähnliche Stoffe 
(Kalmuck und dergl.), Zwilch und Drillich , Oxforde, 
Zephyre und Erädi, Schöckl, d. i. farbig gewebte, 
karrirte Bettzeuge; Decken und Teppiche ohne 
Unterschied der Erzeugung; alle diese Waaren 
ohne Unterschied, gebleicht, gefärbt, buntgewebt 
oder bedruckt ... 25.— 
3.Hosenzeuge, Rockstoffe, Piquets und dergleichen Ge- 
webe; alle diese ohne Unterschied gebleicht, ge- 
färbt, buntgewebt oder bedruckt ... 35.— 
Tischzeuge und Tücher (Taschen-, Hals= und Kopf- 
tücher), buntgewebt oder bedruckt ............. 55.— 
Futterorgandine und Steifapprets 25.— 
Alle anderen dichten Gewebe aus Baumwolle, nicht 
bestickt (Sammt ausgenommen: 
a) gebleichtt 50.— 
b) gefärbt oder farbig gewebt 60.— 
c) bedruckt . e .. 80.— 20 in Kisten und Faͤssern. 
4. Feine und leichte Gewebe aus Baumwolle, wie 12 in Körben. # 
Jaconat, Linon, Musselin, Tüll zu Vorhängen õ in Ballen und Saͤcen. 
und anderem Gebrauch, Sammte, Gewebe mit 
eingewebten, Stickerei nachahmenden Mustern: 
a) gebleicht. . . . . ................. . .. ... 80.— 
b) gefärbt oder farbig gewebt 100— 
c) bedruckt ....... ......... ......... ... 120.— 
Anmerkung: In Nr. 56c 4 gehören alle Baum- 
wollgewebe, welche eine geringe Beimischung von Seide 
als Aufputz haben, ebenso wie alle Baumwollgewebe 
in Verbindung mit anderen gemeinen, nicht textilen 
Materialien. 
5. Gaze, Blonden, Maschinenspitzen, englischer Tüll, 
Bobbinet, Petinet (mit Ausnahme der Futter- 
organdine und der Steifapprets 160.— 
  
  
  
 
	        
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