Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

— 300 — 
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Nummer 
des serbischen Taraabzüge 
Generaltarisfs Benennung der Gegenslände. Zollsatz in Perzenten des 
2. I4. April Bruttogewichts. 
1892. Dinar. Dara. 
100 kg 
57. c) 4. Drille zu Kleidungsstücken, gebleicht oder farbig gewebt 30.— 
Andere dichte Gewebe, roh, gebleicht, gefärbt, farbig 
gewebt, bebruckt, nicht bestict 65.— 
5. Feine und leichte Gewebe, wie Linon, Battist, Tüll — 
zu Vorhängen und anderem Gebrauch, auch mit 18 in Kisten und Fässern. 
eingewebten, Stickerei nachahmenden Mustern 150. — 12 in Körben. 
Anmerkung: In Nr. 575 gehören alle Ge. 5 in Ballen und Säcken. 
webe) welche einc geringe Beimischung von Seide als 
Aufputz haben, ebenso wie alle Gewebe in Verbindung 
mit anderen gemeinen, nicht textilen Materialien. 
6. Undichte Gewebe, wie Maschinenspitzen, englischer 
Tüll, Bobbinet oder Petinet, Schleier 29. 300.— 
d) Seilerwaaren: 
1.Seile, Taue und Stricke (auch Pferdehalfter, Stränge 
und derg.t) ... .. .. ... 10. — 
2. Andere (Spagat, Schläuche, Gurten, Eimer, Netz, i Kisten und Säffern. 
Feuerlösch= und Turnrequisiten und dergl.), auch 3 in Ballen und Säcken. 
in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien 
Gruppe XVI. Seide. 
58. bo Seidengarne aller Art, auch in Verbindung mit ge¬ 
meinen Materialltln AM . ... 200.— 
c) Gewebe: 
1. Halbseidene, d. i. Waaren aus Seide oder Floret. 
seide gemischt mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder 
anderen Thierhaaren, sofern dieselben nicht unter 20 in ſi 
die Gruppe der Wollen=, Baumwollen., Hanf., 2# u Kisten und Fässern¬ 
Flachs= c. Gewebe gehören, mit Ausnahme der 6 in Ballen und Säcken. 
in Nr. 58 c 2 benannten Gegenstände 250.— 
2. Ganzseidene (auch mit Aufputz von irgend einem 
anderen Material) mit Ausnahme der Bänder! 850.— 
Ganzseidene Bänder . .. 500.— 
Halbseidene Sammte ... 300.— 
  
  
  
  
 
	        
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