Nummer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2. 14. April.
1892.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
59. e) 2.
60.
b)
e)
61.
b) 1.
1
Aus Webe- und Wirkwaaren:
æ) Grabkränze ... . .. .... ...... .. .. . . ...
6) andrenr . .. .. ..
Andere .. . .. .. ... .. ..... .... ... . . .. «......
Leonischer Draht, leonische Gespinnste, Plätte, Flitter,
Lahn, Kraus, Bouillons, Blattmetall, Rausch—
gold und Rauschsilber:
Aus unedlen Metallen
Anmerkung: Hierher gehört auch Bronzepulver.
Aus echt versilberten oder vergoldeten Metallen
Aus edlen Metallen
Kurzwaaren:
aus gemeinen Steinen, Glas, Porzellan, Steingut,
Thon, Lava, Mosaik und Gips, Wachs, Stearin,
Paraffin, Ceresin und anderen dergl. Kompositionen,
ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne
Verbindung mit gemeinen Materialien
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren:
Künstliche Früchte aus Wachs und ähnlichen
Kompositionen; Statuetten, Figürchen und ähn-
liche kleine Nippetischgegenstände, ferner Taback-
pfeifen (mit Ausnahme der irdenen Pfeifen), Vor-
hängerosetten; Lithophanien, Zifferblätter, optische
Linsen, Gläser für Taschenuhren, künstliche Glas-
augen. Ausnahmsweise gehören hierher auch
Briefbeschwerer, Leuchter, Tintenfässer und dergl.
plastische Arbeiten aus Alabaster und Marmor
im Einzelgewichte unter 5 kg.
Kurzwaaren aus Papier, Pappendeckel, Pappmasse
oder Papiermaché, ohne Unterschied der Bearbei-
tung, in oder ohne Verbindung mit anderen ge-
meinen Materialen .
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren:
Albums, Notizbücher (ausgenommen die in Papier,
Wachsleinwand oder Buchbinderleinwand gebun-
1 kg
—. 80
3.—
wie Schmuck-
gegenstände
—.5
2. —
10.—
—.330
—. 65
20 in Kisten und Fässern.
12 in Körben.
6 in Ballen und Säcken.