Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
  
Nummer 
des serbischen 
Generaltarifs 
vom 
2./14. April 
1892. 
Benennung der Gegenstände. 
Zollsatz 
Dinar. Para. 
  
   
Taraabzüge 
in Perzenten des 
Bruttogewichts. 
  
Noch: 
61. e) 2. 
2 
  
nicht zum Annähen geeignet sind), Bürstenbinder- 
waaren, welche mit den oben genannten Stoffen 
montirt sind; Kämme; Pfeifenmundstücke, Cigarren- 
und Cigarettenspitzen; Billardkugeln, Schach- und 
Dominospiele, Billardkegel; Tabackdosen, Büchschen, 
Figürchen und ähnliche kleine Nippetischgegenstände; 
Fächer, Peitschen und Reitgerten mit Griffen aus 
diesen Materialien; Radirgummi, Pulverhörner, 
Zollstäbe, Zahnstocher, Rahmen, Petschafte; 
Blanchettes, fertige mit Oesen und Knöpfen; 
Schreibtischrequisiten, Spazierstöcke aus den oben- 
genannten Materialien allein, sowie Stockgriffe aus 
denselben; Gabeln; Mundstücke für Saugflaschen. 
Hierher gehören die genannten Artikel aus den 
oben angeführten Stoffen, auch wenn dieselben 
Elfenbein, Schildpatt 2c. imitiren. 
f) Kurzwaaren aus Leder oder behaarten Fellen, ohne 
Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Ver- 
bindung mit anderen gemeinen Materialien 
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: 
Ledergalanteriewaaren (Cigarren- und Cigaretten- 
taschen, Portemonnaies, Brieftaschen, Mappen, 
Portefeuilles), Fächer; Lederwischer; Kassetten oder 
Etuis aus Leder oder mit Leder überzogen; Damen- 
gürtel; dieselben können auch mit Beschlägen aus 
unedlen, vergoldeten oder versilberten Metallen 
oder mit Futter und dergl. Zuthaten von Seide 
versehen sein. 
Anmerkung: Die in den vorstehenden Positionen 
a bis f nicht besonders aufgeführten Gegenstände sind 
nicht als Kurzwaaren, sondern als Waaren jener 
Tarifgruppen zu behandeln, welchen sie nach dem 
Material ihres Hauptbestandtheiles angehören. 
g) Kurzwaaren aus Webe- und Wirkwaaren, in Ver- 
bindung mit gemeinen Materialien, ohne Rücksicht 
auf die Bearbeitung, soweit dieselben nicht zur 
  
1 kg 
.60 
20 in Kisten und Fässern. 
12 in Körben. 
1! 6 in Ballen und Säcken. 
 
	        
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