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3. keinerlei Ansprüche wegen der in Folge der fraglichen Transportart an
den Gefäßen oder an deren Inhalt entstehenden Beschädigungen oder
Abgänge zu erheben.
Auf Preßhefe finden obige Transportbeschränkungen keine Anwendung.
XXVIII.
Kienruß und andere pulverförmige Arten von Ruß werden nur
in dichten, gegen Durchstäuben Sicherheit gewährenden Umhüllungen (Säcken,
Fässern, Kisten und dergleichen) verpackt zur Beförderung zugelassen.
Befindet sich der Ruß in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Verpackung
kleine, in dauerhafte Körbe verpackte Tönnchen oder Gefäße zu verwenden, welche
im Innern mit Papier, Leinwand oder ähnlichen Stoffen dicht verklebt sind.
Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob der Ruß sich in frisch ge-
glühtem Zustande befindet oder nicht, andernfalls wird er als frisch geglüht
behandelt.
XXIX.
Gemahlene oder körnige Holzkohle wird nur verpackt zur Beförderung
zugelassen.
Befindet sie sich in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Verpackung zu
verwenden:
entweder
a) luftdicht verschlossene Behälter aus starkem Eisenblech,
oder
b) luftdichte, aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen, gefirnißten
Pappdeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer), deren
beide Enden mit eisernen Reifen versehen, deren Bodenstücke aus starkem,
abgedrehtem Holze mittelst eiserner Holzschrauben an die eisernen Reife
geschraubt und deren Fugen mit Papier= oder Leinwandstreifen sorg-
fältig verklebt sind.
Wird gemahlene oder körnige Holzkohle zum Transporte aufgegeben, so
muß aus dem Frachtbriefe zu ersehen sein, ob sie sich in frisch geglühtem Zustande
befindet oder nicht. Fehlt im Frachtbriefe eine solche Angabe, so wird ersteres
angenommen und die Beförderung nur in der vorgeschriebenen Verpackung zu-
gelassen.
XXX.
Die hochbeschwerten Cordonnet-, Souple-, Bourre de Soie= und
Chappe-Seiden in Strängen werden nur in Kisten zum Transporte zugelassen.
Bei Kisten von mehr als 12 Centimeter innerer Höhe müssen die darin befind-
lichen einzelnen Lagen Seide durch 2 Centimeter hohe Hohlräume von einander
getrennt werden. Diese Hohlräume werden gebildet durch Holzroste, welche aus
quadratischen Latten von 2 Centimeter Seite im Abstand von 2 Centimeter be-
stehen und durch zwei dünne Querleisten an den Enden verbunden sind. In den