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Wassergehalt und wegen Schießbaumwolle in Flockenform, sowie wegen Collodium-
wolle, beide mit mindestens 35 Prozent Wassergehalt, siehe Nr. XXXIX und XL);
unterliegen nachstehenden Bestimmungen:
A.
Verpackung.
Zu 1.
Feuerwerkskörper sind in hölzerne, haltbare und dem Gewichte des
Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind,
daß ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen
oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Statt der hölzernen Kisten oder
Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen gefirnißten
Pappdeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer) verwendet werden.
Das Bruttogewicht eines Behälters darf 90 Kilogramm nicht übersteigen.
Die Behälter müssen mit der deutlichen, gedruckten oder schablonirten Auf-
schrift „Feuerwerkskörper“ versehen sein.
Zu 2.
Zündschnüre (ausschließlich Sicherheitszünder) sind in hölzerne,
haltbare und dem Gewichte des Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tonnen,
deren Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und
welche nicht mit eisernen Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken.
Statt der hölzernen Kisten oder Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr
starken und steifen gefirnißten Pappdeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische
Fässer) verwendet werden.
Das Gewicht der in einem Behälter befindlichen Zündschnüre darf 60 Kilo-
gramm, das Bruttogewicht eines Behälters 90 Kilogramm nicht überschreiten.
Die Behälter müssen mit der deutlichen, gedruckten oder schablonirten Auf-
schrift „Zündschnüre“ versehen sein.
Zu 3.
Nitrocellulose, insbesondere Schießbaumwolle, Collodiumwolle und
Pyropapier — soweit derlei Präparate nicht durch besondere Bestimmungen
vom Eisenbahntransporte ausgeschlossen sind — sind in hölzerne, haltbare und
dem Gewichte des Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tonnen, welche nicht
mit eisernen Reifen oder Bändern versehen sind, so fest zu verpacken, daß eine
Reibung des Inhalts nicht stattfinden kann. Statt der hölzernen Kisten oder
Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen gefirnißten
Papddeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer) verwendet werden.
Der Verschluß der Behälter darf nicht mittelst eiserner Nägel erfolgen.
Mit einem Ueberzuge von Paraffin versehene Patronen aus
gepreßter (gemahlener) Schießbaumwolle sind vor ihrer Einlage in die
Behälter durch eine feste Umhüllung von Papier in Packete zu vereinigen.
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