Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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b. Elektrische Minenzündungen. 
1. Die elektrischen Zündungen mit kurzen Drähten oder festem 
Kopf sind in starke Blechbehälter, von welchen jeder nicht mehr als 100 Stück 
enthalten darf, aufrecht gestellt zu verpacken. Die Behälter sind mit Sägemehl 
oder ähnlichem Material vollständig auszufüllen. 
Statt der Blechbehälter können auch Schachteln aus starkem und steifem 
Pappdeckel zur Verwendung kommen. Die gefüllten Behälter sind in eine Holz- 
oder starke Blechkiste und diese wiederum in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken. 
Die Wandstärke der inneren Holzkiste darf nicht unter 22 Millimeter, die der 
Ueberkiste nicht unter 25 Millimeter betragen. 
2. Die elektrischen Zündungen an langen Guttaperchadrähten 
oder Holzstäben sind, höchstens 10 Stück zusammengebunden, in Packete zu 
vereinigen, von welchen jedes nicht mehr als 100 Stück Zündungen enthalten 
darf. Die Zünder müssen abwechselnd an das eine und an das andere Ende 
des Packets zu liegen kommen. Von diesen Packeten sind je höchstens 5 zusammen- 
gebunden, in starkes Papier gewickelt und verschnürt in eine Holz= oder starke 
Blechkiste zu verpacken, welche mit Heu, Stroh oder ähnlichem Stoff auszufüllen 
ist. Diese Kiste ist in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken, deren Wandstärke 
nicht unter 25 Millimeter betragen darf. 
3. Im Uebrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter a 3 bis 6 
sinngemäß Anwendung. 
c. Friktionszünder 
sind in nachstehender Weise zu verpacken: 
1. Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer Papier- 
verklebung derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiberdrahtöse greift. 
2. Höchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu vereinigen. 
Diese Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle (Wollin) und darüber in 
Papier zu schlagen, wogegen deren umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine 
aufgebundene, ungefüllte und darüber in eine zweite, mit Holzwolle gefüllte 
Papierkappe zu legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen werden, 
daß in keinem Fall die Holzwolle in direkte Berührung mit den Reiberdrähten 
kommen kann, um ein Hängenbleiben oder Herausreißen des Reiberdrahtes beim 
Herausnehmen der Zünder oder bei Herabnahme der Papierkappe zu verhüten. 
3. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache Kiste 
zu legen, deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht übersteigen darf. 
4. Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holzwolle 
mit großer Sorgfalt dicht auszufüllen. 
5. Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktionszünder 
richtet, muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretterwänden bestehen, welche
	        
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