Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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Artikel                                      Zollsatz 
des russischen                     in Rubeln Kopeken Gold. 
Zoltarifs Bezeichnung der Waaren. Einheit.   
11. Juni 1891.  
  
aus 158. Messerwaaren: 
1. jeder Art, in Einfassung aus gewöhnlichen 
Materialien; Scheeren (mit Ausnahme von 
Schafscheeren), Pincetten, Messerklingen und 
Gabeln ohne Stiele, ausgearbeitet oder nicht 
ausgearbeiit . . . . .. Pud 13 60 
160. Sensen und Sicheln, Häckselmesser, Mäher, Schaf- 
scheeren, Spaten, Schaufeln, Harken, Hacken und 
Heugabeln . .. . .. . ·....................... Pud 1 10 
161. Handwerkzeuge für Handwerker, Künstler, Fabriken Pud 1 10 
aus 163. 3. Fabrikate aus Zinn, Zink und ihren Le— 
girungen (außer den nach Art. 215 ge- 
hörenden), mit Kupfer, Kupferlegirungen und 
Nickel überzogen Pud 4 32 
167. Maschinen, Apparate, Konstruktionsmodelle dazu, 
vollständig oder unvollständig, zusammengestellt 
oder auseinandergenommen: 
1 jeder Art, aus Kupfer und Kupferlegirungen, 
oder solche, in denen Kupfer dem Gewichte 
nach das Hauptmaterial ausmacht .. Pud 4 32 
2. Gasmesser, Wassermesser; Gas-, kalorische, 
Petroleum-, Magnet-, dynamo -elektrische Ma- 
schinen jeder Art; Näh= und Strickmaschinen; 
Lokomobilen (mit Ausnahme der in Absatz 5 
benannten)) Tender) Feuerspritzen (außer 
den in Absatz 3 genannten); alle nicht be- 
sonders genannten Maschinen aus Gußeisen, 
Eisen, Stahl, mit Theilen aus anderen 
Metallen oder ohne solche Pud 1 40