Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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Artikel  des  deutschen  Tarifs                    Zollsatz
(nach  der    
vom  1.  Februar  1892    Benennung  der  Waaren.                                                      Einheit.                    in Mark
ab geltenden  Fassung).  
(aus  27.)  aus  b)  ungebleichter  oder  gebleichter  Halbstoff  zur  Papierfabrikation
  aus  Holz,  Stroh,  Esparto  oder
anderen  Fasern;  graues  Lösch=  und  gelbes,
rauhes  Strohpapier;  Pappe  mit  Ausnahme
der  Glanz=  und  Lederpappe  .  .  ..  100  kg  1
c)  Packpapier,  nicht  unter  b  oder  d  begriffen,
ungeglättet  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  100  kg  3
d)  Packpapier,  geglättetes  .  .  .  ..  100  kg  3
Glanz=  und  Lederpappe,  Preßspähn  .  .  100  kg  6

aller  Art,  sowie  lithographirtes,  bedrucktes
oder  linürtes,  vorgerichtetes  Papier  zu  Rechnungen,
  Etiketten,  Frachtbriefen,  Devisen
u.  .  ..  100  kg  6
Gold=  und  Silberpapier;  Papier  mit  Gold-"

  oder  Silbermuster;  durchschlagenes  Papier;

e)  Druck-,  Schreib-,  Lösch=  und  Seidenpapier
l

imgleichen  Streifen  von  diesen  Papier—
gattungen;  Malerpappe  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  100  kg  10
28.  Pelzwerk  (Kürschnerarbeiten):
z
J  a)  überzogene  Pelze,  Mützen,  Handschuhe,
gefütterte  Decken,  Pelzfutter  und  Besätze
und  dergleihen  100  kg  150
b)  fertige,  nicht  überzogene  Schafpelze)  desgleichen

  weißgemachte  und  gefärbte,
nicht  gefütterte  Angora=  oder  Schaffelle,
ungefütterte  Decken,  Pelzfutter  und
Besäczz  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  100  kg  6

 

 

 

 

 

 

Reichs.  Gesetzbl.  1894.  34