Metadata: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

Anhang. 
Namen des Unternehmers 
(Auswanderer-Verzeichniß.) 
(bezw. auch des Bevollmächtigten oder des Stellvertreters). 
 
56 
– 
verzeichniß 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dampf- 
der mit dem (Nationalitä) schiffe (Namen) am 
Segel- 
direkt   
 von über nach dem Hafen (Ueberseeischer Ausschiffungshafen 
beförderten Auswanderer. 
   Bei deutschen 
Die zu einer Familie Männern Ziel 
gehörenden Personen sind unter Ges chle cht von 17 bis 25 Familien Bis- Be- Stellung 
einander zu schreiben durch Alter Jahren.) Familien- Bis- Staats- zeichnung der 
eine Klammer als zusammen-   . 
Nr gehörig zu bezeichnen. (in  stand heriger angehörig- des im Auswande- 
oder das Zeug- (ledig Wohn- keit bisherigen rung 
männ- weib- Jahren) niß (§. 23 des u. s. w.) ort ) (Ort und 
Zunamen Vornamen lich lich Auswges.) Berufs**.)Beruf**) Staat) 
vorgelegt? 
1. 2. 3. 4 5. 6. 7 8. 9. 10. 11. 12. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
*) Anmerkung 1 (nur für die erste Seite des Verzeichnisses). 
 
daß die Verwechselung mit einem gleich oder ähnlich lautenden Namen ausgeschlossen ist. 
**.) Anmerkung 2 (nur für die erste Seite des Verzeichnisses). 
Die Bezeichnung des Wohnorts muß eine so genaue sein, 
Die Angabe des Berufs muß eine ganz genaue sein. 
 
 
 
 
Es genügt z.B. nicht: Fabrikarbeiter 
sondern muß heißen: Textil- Arbeiter 
Buchbinder Geselle 
Landwirth Tagelöhner 
Landwirth Besitzer 
Geht aus der Bezeichnung des Berufs schon die Stellung darin hervor, 
 so wird über beide Spalten geschrieben, z. B. Kellner 
    
Beamter 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

	        
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