Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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* Steuersatz Berechnung 
* Gegenstand der Besteuerung. H der 
un-Tau- 
2 dert. send. mu Stempelabgabe. 
1.) loosungen oder für den Fall der des Wechselstempels um— 
Auflösung nicht mehr als den Nenn— gerechnet. 
werth ihrer Antheile zusichern und bei 
der Auflösung den etwaigen Rest des 
Gesellschaftsvermögens für gemein- 
nützige Zwecke bestimmen. 
Die von solchen Aktiengesellschaften 
beabsichtigten Veranstaltungen müssen 
auch für die minder begüterten Volks- 
klassen bestimmt sein. 
2.) Imländische für den Handelsverkehr # 
bestimmte Renten= und Schuldver- 
schreibungen (auch Partialobligationen), vom Rennwerthe, bei In- 
sofern sie nicht unter Rummer 3 fallen, terimsscheinen vom Betrage 
sowie Interimsscheine über Einzahlungen. der bescheinigten Einzah- 
auf diese Werthpapirer — 4— — lungen, und zwar 
2ai 
b) Renten- und Schuldverschreibungen zu Winsenungen * 
ausländischer Staaten, Korporationen, zu 2bin Abstufungen von 
Aktiengesellschaften oder industrieller 60 Pfennig 
Unternehmungen und sonstige für den für je 100 Mark oder einen 
Handelsverkehr bestimmte ausländische Bruchtheil dieses Betrages 
Renten= und Schuldverschreibungen, Der# achweislich 7 er. 
wenn sie im Inlande ausgehändigt, steuerte Betrag der In- 
veräußert, verpfändet, oder wenn da- terimsscheine wird auf den 
selbst andere Geschäfte unter Lebenden êä Betrag der demnächst etwa 
damit gemacht, oder Zahlungen darauf zu versteuernden Renten- 
geleistet werden, — unter der gleichen verschreibungen u. s. w. an- 
Voraussetzung auch Irnterimsscheine gerechnet gen u. s. w. 
über Einzahlungen auf diese Werth— Is der Kapitalwerth 
papirer — 6 — —von Rentenverschreibungen 
Die Abgabe ist von jedem Stück gaus diesen selbst nicht er- 
nur einmal zu entrichten. sichtlich, so gilt als solcher 
  
 
	        
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