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Laufende Nr.
Gegenstand der Besteuerung.
Steuersatz
vom
Hun-
dert.
Tau-
send. Mark Pf.
Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe.
3. a) Inländische auf den Inhaber lautende
und auf Grund staatlicher Genehmi-
gung ausgegebene Renten= und Schuld-
verschreibungen der Kommunalverbände
und Kommunen, sowie Interimsscheine
über Einzahlungen auf diese Werth-
papire — 1 — —
b) Inländische auf den Inhaber lautende
und auf Grund staatlicher Genehmigung
ausgegebene Renten= und Schuldver-
schreibungen der Korporationen länd-
licher oder städtischer Grundbesitzer, der
Grundkredit= und Hypothekenbanken
oder der Transportgesellschaften, sowie
Interimsscheine über Einzahlungen auf
diese Werthpapierere — 2 — —
Kauf= und sonstige Anschaffungs-
geschäfte.
4. a) Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte
über
1. ausländische Banknoten, aus-
ländisches Papiergeld, ausländische
Geldsorten;
2. Werthpapiere der unter Nr. 1, 2
und 3 des Tarifs bezeichneten Art —
Den Kauf= und sonstigen An-
schaffungsgeschäften steht gleich die
bei Errichtung einer Aktiengesell-
schaft oder Kommanditgesellschaft
auf Aktien erfolgende Zutheilung
der Aktien auf Grund vorher-
gehender Zeichnung, die bei Er-
.
— 2/10 — —
vom Nennwerthe beziehungs-
weise vom Betrage der be-
scheinigten Einzahlungen
nach Maßgabe der Vor-
schriften für die Abgaben-
berechnung bei inländischen
Werthpapieren der unter
Nr. 2 bezeichneten Art, und
zwar in Abstufungen von
10 beziehungsweise 20 Pfen-
nig für je 100 Mark oder
einen Bruchtheil dieses Be-
trages.