Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

  
Maßstab 
  
Artikel des Zollsatz 
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in 
Generaltarifs. Verzollung.                           Lei (Franken). 
253. Wollengarne aller Art, gefärbt ... . . . . . .. . .. . . . . . . . . .. 100 kg 100.— 
254. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, im Gewicht von 700 Gramm 
oder mehr auf das Quadratmeter . .. " 100.— 
255. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, im Gewicht von 500 bis 
700 Gramm auf das Quadratmeter . .. " 120.— 
256. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, im Gewicht von 500 Gramm 
oder weniger auf das Quadratmeter " 135.— 
259. Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus Wolle, einfach zusammen- 
gewirkt, aber nicht genäht . . ... " 250.— 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Strümpfe 
und Socken, Windeln (flanele), Unterjacken, Unterhosen, 
Handschuhe, Stulpen, Hauben, Kapuzen, Jacken (scurteicl), 
Gamaschen, Halbstiefel für Kinder, Busentücher, Netze für 
Möbel und alle anderen gewirkten Wollenwaaren, einfach 
zusammengewirkt, aber nicht genäht, nicht verbunden oder 
verbunden (auch mittelst Näherei) mit anderen Gegenständen, 
wie Knöpfe, Bänder (auch aus Seide) und andere ähnliche 
Zuthaten, sofern diese zum Gebrauch des Gegenstandes er- 
forderlich sind. 
260. Posamentier= und Bandwaaren aus weißer oder gefärbter 
Wolle. » 160. — 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Fransen und 
Ausfaserungen (ciucurl), Borten, Litzen und Schnüre (gai- 
taue, snururl), Schnürbänder (sireturl), Knöpfe und alle 
anderen Posamentierwaaren aus Wolle. 
262. Teppiche aus reiner Wolle. " 80.— 
Anmerkung: Hierunter sind hauptsächlich orientalische, 
sogenannte türkische Teppiche begriffen. — Die gewöhnlichen 
Teppiche (obicinuite), bei denen der Einschlag aus Flachs 
oder Hanf besteht, gehören nach Artikel 332. 
266. Dicker gewöhnlicher Filz, ungefärbt oder einfarbig " 75.— 
  
Anmerkung: Hierunter sind auch begriffen: Filz- 
stumpen jeder Qualität für Hüte, nicht faconnirt und nicht 
endgültig geformt. 
  
 
	        
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