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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 37.
Inhalt: Bekanntmachung über die seitens der Niederlande erfolgte Ratifikation der internationalen Ueber-
einkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera. S. 519. — Bekanntmachung, betreffend die
Beziehungen zu Griechenland wegen gegenseitigen Markenschutzes. S. 520.
(Nr. 2195.) Bekanntmachung über die seitens der Niederlande erfolgte Ratifikation der am
15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft,
betreffend Maßregeln gegen die Cholera. Vom 9. September 1894.
Die internationale Uebereinkunft vom 15. April 1893, betreffend Maßregeln
gegen die Cholera, nebst dem Protokoll über den Beitritt von Großbritannien und
Irland zu derselben ist von den Niederlanden ratifizirt worden und die Nieder-
legung der Ratifikations-Urkunde hat in Berlin stattgefunden.
Berlin, den 9. September 1894.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Freiherr von Marschall.
Reichs- Gesetzbl. 1894. 89
Ausgegeben zu Berlin den 18. September 1894.