Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

                                             — 541 — 
                                     Reichs-Gesetzblatt. 
                                           Nr. 45. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der              dem internationalen Uebereinkommen 
             über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 541. 
  
  
  
(Nr. 2204.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung                        der dem internationalen 
                       Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr                        beigefügten Liste. Vom 
                       22. Dezember 1894. 
I. In der dem internationalen Uebereinkommen über den  Eisenbahnfracht- 
verkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) bei- 
gefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen An- 
wendung findet, sind in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens 
folgende Eisenbahnen nachzutragen: 
1. Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener 
Verwaltung.“: 
       20b. Dessauer—Wörlitzer Eisenbahn und 
       46a¹). Meppen— Haselünner Eisenbahn 
    mit Wirkung vom 28. Dezember d. J. ab. 
2. Unter „Oesterreich-Ungarn. II. Ungarn. Nr. 1.“: 
      uu. Lokalbahn im Csetnekthal 
     mit Wirkung vom 13. Januar k. J. 
II. Außerdem erhalten unter „Oesterreich-Ungarn. II. Ungarn.“ die 
     Nummern 3 und 4 folgende Fassung: 
    3. K. K. priv. Kaschau—Oderberger Eisenbahn (ungarische Linien),       ein- 
    schließlich der von dieser betriebenen Strecke Csarza-Zwardon der     Kgl. 
    ungarischen Staatsbahnen; ferner der Strecke Margitfalu          —Gölniczbanya= 
der Lokalbahn im Gölniczthal, aber ausschließlich der schmalspurigen 
Strecke Gölniczbànya—-Szomolnokànya—-Szomolnok derselben Linie, und endlich einschließlich: 
   à. der Lokalbahn im Leutschauthale, 
    b. der Lokalbahn im Popràtthale, 
                                     Reichs. Gesetzbl. 1894.                          98 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Dezember 1894.
	        
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