Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
—
481.
487.
488.
489.
Wellbäume und Achsen für Wagen und Waggons; Röhren
und Rinnen aus Schmiedeeisen, auch getheert; Anker und
Ketten jeder Dicke ... .. .. . ......... .. . ..... .......
Einfache Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, nur gefeilt, nicht verzinnt, nicht emailliert, nicht angestrichen, nicht poliert
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Ofengeräthe
(Feuerzangen, Schaufeln, Schürhaken u. s. w.); Scharniere
und andere Thür- und Fensterbeschläge, auch gestanzt; Riegel,
Schlösser und Verschlüsse für Thüren und Fenster, gewöhnliche
Vorhängeschlösser und alle anderen Eisen- oder Stahlwaaren,
welche die Eigenschaften im Text dieses Artikels aufweisen
und nicht in anderen Artikeln des Tarifs noch besonders
erwähnt werden.
Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, verzinnt, emaillirt,
angestrichen, gefirnißt, aber nicht polirt .. .. . . .. .. .. . ...
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Schlösser für
Thüren und Schubladen, Vorhängeschlösser, sogenannte
französische Kutschenschlüssel, Schraubenzieher, mechanische
Bratenwender, Gebisse, Steigbügel, Sporen, gewöhnliche
Zirkel aus Eisen, Kerzenleuchter aus Eisen oder Stahl, Licht-
scheeren, Ringe, Maultrommeln (dringuri), Sattlerschnallen,
eiserne Kugelformen ,Schußzieher für Ladestöcke, Pfropfen-
zieher, Stiefelanzieher, Gartenscheeren, Blechscheeren, Schaf-
scheeren, Viehglocken, Striegel und alle anderen Eisen= oder
Stahlwaaren, welche die Eigenschaften im Text dieses Artikels
aufweisen.
Waaren aus Weißblech und aus verzinntem, verzinktem (galvani-
sirtem) oder verkupfertem Eisenblech, nicht angestrichen, nicht
gefirnißt, mit Holz verbunden oder nicht .. . .. . . ..
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Gefäße aller
Art zum häuslichen Gebrauch, Schaufeln, Löffel, Schalen,
Becher, Siebe, Reibeisen, kleine Waschzuber, Eimer, Trichter,
Gießkannen, Kühlgefäße, Badewannen und Apparate für
Brausebäder, Hohlmaße, Kerzenleuchter, Lampen, Laternen,
Präsentirbretter, Näpfe, Feldflaschen, Backformen und alle
anderen Waaren von der Art der im Text dieses Artikels
bezeichneten.
100 kg 5.—
" 30.—
" 30.—
" 60.—