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Artikel Maßstab
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
490.
491. 492.
493.
Waaren aus Weißblech und aus Eisenblech, angestrichen, ge—
firnißt, lackirt, mit Malerei verziert, auch dergoldet oder ver—
silbert, verbunden oder nicht mit anderen Stoffen außer
Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter und Edelmetallen
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Präsentir-
bretter, Büchsen zur Aufbewahrung von Zucker, Kaffee, Thee,
Zuckerzeug und zu anderen Zwecken, Kaffeemühlen, Lampen
und Leuchter, Schnupftabackdosen, Streichholzbüchsen, Blumen
und Kränze, sowie alle Waaren des vorhergehenden Artikels,
welche die im vorliegenden Artikel erwähnten Eigenschaften
aufweisen.
Waaren aus emaillirtem Eisenblecch ..............
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Küchengesäße,
Waschbecken, Henkelkannen, Eimer, Speiseeinsätze (sefertase),
Wassertöpfe und andere Waaren aus emaillirtem Eisenblech.
Waaren aus Schmiedeeisen und aus Stahl, polirt, lackirt,
vernickelt, bronzirt, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver-
bunden oder nicht; Schreibfedern aus Metall mit Ausnahme
der goldenen, silbernen und Platinfedern; Schmucksachen
aus Stahl.....................................
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Nähnadeln
jeder Größe, einschließlich derjenigen für Nähmaschinen;
Stahlknöpfe; Uhrketten und Schlüssel; Petschafte; Ein-
fassungen für Brillen und Kneifer; Korsettstangen (täblite);
Beschläge (Bügel und Verschlüsse) für Portemonnaies und
für kleine Taschen; Gebisse; Steigbügel; Sporen; Schnallen;
Hafteln (paftale), Stahlstifte; Schlittschuhe und alle anderen
Eisen= oder Stahlwaaren von der Art der im Text dieses
Artikels erwähnten.
Waaren aus Eisen= oder Stahldraht und aus Geflecht von
solchem, einfache, verzinnt oder nicht, angestrichen oder nicht,
polirt oder nicht, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver-
bunden oder nicht, aber weder vergoldet noch versilbert.
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Stecknadeln,
Spangen, Haarnadeln, Kleiderschnallen, Häkelnadeln, Angel-
haken, Vogelbauer, Mausefallen, große und kleine Körbe u. s. w.
Reichs= Gesetzbl. 1894. 12
100 kg
80.—
" 100.—
" 60.—
" 55.—