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(2) Befindet sie sich in frisch geglühtem Zustande, so sind zur
Verpackung zu verwenden:
entwecder
a) luft dicht verschlossene Behälter aus starkem Eisenblech,
oder
b) luftdichte, aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen,
gelirnissten Pappdeckels gefertigte Fässer (sogenannte
amerikanische Fässer), deren beide Enden mit eisernen
Reifen versehen, deren Bodenstücke aus starkem, abge-
drehtem Holze mittelst eiserner Holzschrauben an die eisernen
Reife geschraubt und deren Fugen mit Papier- oder Lein-
Wandstreifen sorgfältig verklebt sind.
(3) Wird gemahlene oder körnige Holkohle zum Transporte auf-
gegeben, So muss aus dem Frachtbriefe zu erschen sein, ob sie sich in
frisch geglühtem Zustande befindet oder nicht. Fehlt im Frachtbriefe
eine solche Angabe, so wird ersteres angenommen und die Beförderung
nur in der vorgeschriebenen Verpackung Zugelassen.
XXX.
Die hochbeschwerten Cordonnet-, Souple-, Bourre de
Soie und Chappe-Seiden in Strängen werden nur in Kisten zum
Transporte zugelassen. Bei Kisten von mehr als 12 Centimeter innerer
Höhe müssen die darin befindlichen einzelnen Lagen Seide durch 2 Centi-
meter hohe Hohlräume von einander getrennt werden. Diese Hohlräume
werden gebildet durch Holzroste, welche aus duadratischen Latten von
2 Centimeter Seite im Abstand von 2 Centimeter bestehen und durch zwei
dünne Querleisten an den Enden verbunden sind. In den Seitenwänden
der Kisten sind mindestens 1 Centimeter breite Löcher anzubringen, welche
auf die Hohlrüume zwischen den Latten gehen, so dass man mit einer
Stange durch die Kiste hindurchfahren kann. Damit die Kistenlöcher
nicht zugedeckt und dadurch unwirksam werden können, sind aussen an
den Rand jeder Seite zwei Leisten anzunageln.
(2) Wird Seide zum Transporte aufgegeben, so muss aus dem
Frachtbriele zu ersehen sein, ob sie zu den vorbezeichneten Arten gehört
oder nicht. Fehlt im Frachtbriele eine solche Angabe, so wird ersteres
angenommen und die Beförderung nur in der vorgeschriebenen Ver-
packung zugelassen.
XXXI.
(1) Wolle, Haare, Kunstwolle, Baumwolle, Seide, Flachs,
Hanf, Jute, im rohen Zustande, in Form von Apfällen vom Verspinnen
und Verweben, als Lumpen oder Putzlappen; ferner Seilerwaaren,