Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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Beim Reichsheere. 
  
3. Preußen: 
der evangelische und der katholische Feldpropst der 
Armee. 
  
 
 
 
 
 
 
Außerdem im Kriege und während 
4. Preußen: 
Die im mobilen Büreau des Kriegsministers sich 
befindenden Räthe, sowie die den mobilen 
Büreaus des Kriegsministers und des vor- 
tragenden Generaladjutanten des Kaisers zu- 
getheilten Geheimen expedirenden Sekretäre, 
Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzlei- 
sekretäre. 
Sachsen: 
Die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich be- 
findenden Räthe und die demselben zugetheilten 
Kanzleibeamten. 
  
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
Bei der Marine. 
  
7.  Die Oberlootsen der Marine, soweit dieselben nicht 
unter die Kategorie I A 1 fallen. 
  
8.  Die Ressort-.) für zu 8 bis 13  
direktoren, Schiff welche vor Die einegeschifften Be- 
9. die Betriebs- bau, Ma- dem 1. April amten der 
direktoren, schinen. 1880 an- genannten 
10.  die Bauinspek- bau und gestellt sind; Kategorien 
toren Hafenbau, stehen im 
11.  die Konstruk- zu 14, doppelten 
tionszeichner, welche vor Unter- 
12.  die Obermeister, bei den dem 1. April ordnungs- 
13.  die Rendanten, Werften, 1880 Werft- verhältnisse 
14.  die Werft- sekretäre  
betriebssekretäre waren. Siehe II A8. 
  
  
  
15.  Die Garnisonbaubeamten, welche vor dem 1. April 
1880 angestellt sind. 
des mobilen Zustandes. 
16.  Die oberen Werftbeamten, soweit dieselben nicht 
bereits zu den unter III A 8 bis 14 und II A8 auf- 
geführten Kategorien gehören, einschließlich der Sekre- 
tariats- und Registraturapplikanten (A. K. O. 
vom 31. März 1880). 
17.  Die im mobilen Büreau des Marinekabinets und 
des Oberkommandos der Marine sich befindenden 
etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine. 
18.  Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine 
in solchen Marinekriegshafengebieten, welche in Be- 
lagerungszustand erklärt worden sind. 
19.  Die Marineintendantursekretariats- und Registratur- 
applikanten, soweit dieselben nicht aktive Militär- 
personen sind. 
20.  Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civiloberlootsen. 
B. Untere Militärbeamte 
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). 
  
Reichs-Gesetzbl. 1895. 
— 
1.  Die Lootsen I. und II. Klasse, 
2.  die Hafenlootsen, 
3.  der Materialienverwalter, 
4.  die Maschinisten, 
5.  die Schiffsführer, 
6.  die Steuerleute, 
7.  die Untersteuerleute 
beim Marinelootsen- 
und Seezeichenwesen. 
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