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Beim Reichsheere.
3. Preußen:
der evangelische und der katholische Feldpropst der
Armee.
Außerdem im Kriege und während
4. Preußen:
Die im mobilen Büreau des Kriegsministers sich
befindenden Räthe, sowie die den mobilen
Büreaus des Kriegsministers und des vor-
tragenden Generaladjutanten des Kaisers zu-
getheilten Geheimen expedirenden Sekretäre,
Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzlei-
sekretäre.
Sachsen:
Die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich be-
findenden Räthe und die demselben zugetheilten
Kanzleibeamten.
16.
17.
18.
19.
20.
Bei der Marine.
7. Die Oberlootsen der Marine, soweit dieselben nicht
unter die Kategorie I A 1 fallen.
8. Die Ressort-.) für zu 8 bis 13
direktoren, Schiff welche vor Die einegeschifften Be-
9. die Betriebs- bau, Ma- dem 1. April amten der
direktoren, schinen. 1880 an- genannten
10. die Bauinspek- bau und gestellt sind; Kategorien
toren Hafenbau, stehen im
11. die Konstruk- zu 14, doppelten
tionszeichner, welche vor Unter-
12. die Obermeister, bei den dem 1. April ordnungs-
13. die Rendanten, Werften, 1880 Werft- verhältnisse
14. die Werft- sekretäre
betriebssekretäre waren. Siehe II A8.
15. Die Garnisonbaubeamten, welche vor dem 1. April
1880 angestellt sind.
des mobilen Zustandes.
16. Die oberen Werftbeamten, soweit dieselben nicht
bereits zu den unter III A 8 bis 14 und II A8 auf-
geführten Kategorien gehören, einschließlich der Sekre-
tariats- und Registraturapplikanten (A. K. O.
vom 31. März 1880).
17. Die im mobilen Büreau des Marinekabinets und
des Oberkommandos der Marine sich befindenden
etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine.
18. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine
in solchen Marinekriegshafengebieten, welche in Be-
lagerungszustand erklärt worden sind.
19. Die Marineintendantursekretariats- und Registratur-
applikanten, soweit dieselben nicht aktive Militär-
personen sind.
20. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civiloberlootsen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
Reichs-Gesetzbl. 1895.
—
1. Die Lootsen I. und II. Klasse,
2. die Hafenlootsen,
3. der Materialienverwalter,
4. die Maschinisten,
5. die Schiffsführer,
6. die Steuerleute,
7. die Untersteuerleute
beim Marinelootsen-
und Seezeichenwesen.
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