Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

C.  Grenzstrecken,  welche  sich  im  Mitbetrieb  auswärtiger  Verwaltungen

















befinden.

I.  Deutscher  Verwaltungen.

Die  von  den  Königlich  preußischen  Staatsbahnen  betriebenen  Strecken
von  der  deutsch-russischen  Grenze:

28.  bei  Eydtkuhnen  bis  Wirballen.
29.  bei  Ottloschin  bis  Alexandrowo.
30.  bei  Schoppinitz  bis  Sosnowice  (Linie  der  früheren  Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn).

31.  bei  Schoppinitz  bis  Sosnowice  (Linie  der  früheren  Oberschlesischen  Eisenbahn).
32.  Die  von  der  Ostpreußischen  Südbahn-Gesellschaft  betriebene  Strecke  von
der  deutsch-russischen  Grenze  bei  Prostken  bis  Grajewo.
33.  Die  von  der  Marienburg  —  Mlawkaer  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebene
Strecke  von  der  deutsch-russischen  Grenze  bei  Illowo  bis  Mlawa.

II.  Oesterreichischer  Verwaltungen.

34.  Die  von  der  Kaiser  Ferdinands-Nordbahn  betriebene  Strecke  von  der
österreichisch=  russischen  Grenze  bei  Szczakowa  bis  Granica.

Die  von  den  K.  K.  österreichischen  Staatsbahnen  in  der  Richtung
nach  Rußland  betriebenen  Strecken  von  der  österreichisch-russischen
Grenze:

35.  bei  Brody  bis  Radziwilow.
36.  bei  Podwoloczyska  bis  Woloczysk.
37.  bei  Nowosielitza  bis  Nowosielitza.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  russischen  Verwaltungen
im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:

Deutschland,  Ziffer  96,  97,  98.
Oesterreich,  Ziffer  50,  51,  52.

Schweiz.

A.  Von  schweizerischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und  Bahnstrecken.





1.  Schweizerische  Zentralbahn.

2.  Gotthardbahn.

3.  Jura—Simplonbahn,  ausschließlich  der  von  ihr  betriebenen  Seilbahn
Cossonay  Bahnhof  J.  S.-Cossonay  Stadt.

4.  Schweizerische  Nordostbahn.

5.  Vereinigte  Schweizerbahnen.