Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr.  49.

Abersicht

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Beilage  8.

der  Kreis-RUusgabßen  und  Kreis-Ginnahmen  des  Regierungsbezirkes
  Schwaben  und  Neuburg  für  das  JSahr  1916.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festgesetzter
Kap.  8  Tit.  Vortrag  Betrag
4□
1.  Abschnitt.
Kreis-  Ausgaben.
I.  6  Auf  Erhebung  und  Verwaltung  der  Kreis-Einnahmen  500—
7  "  Bedarf  des  Landrates.
Dr  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Landratsmitglieder  10  000—
2  Tagegelder  und  Reisekosten!  der  Mitglieder  des  Landratsausschusses
  .  .  1500—
3  Für  Geschäftsbedür  fnisse  Z  2  300  —
Sun#e  Kar-#  #  13  800—
III  Auf  Erziehung  und  Bildung.
1  Volksschulen.
1Ständige  Bezüge  des  Lehrpersonals:
a)  aus  pflichtmäßigen  Reichnissen  des  Staates  5  768.57
b)  aus  der  Kreisschuldotation:
aa)  ältere  ständige  Bezüge  .  25  90110
bb)  neuere  vom  Landrate  bewilligte  ständige  Bezüge  .  5144—
c)  Anschlag  der  vom  Staat  überlassenen  Dienstwohnungen  und
6  Dienstgründe  1144  —  1—
2  Gehaltsergänzungszuschüsse  für  das  Lehrpers  onalin  Orten  ohne  Statuten  776  000—
833  Dienstalterszulagen  aus  Staatsfonds  für  das  Lehrpersonal  an  den
%  Volksschulen  der  Gemeinden  bis  zu  10  000  Einwohnern  1  081  520—
30ßerro  dentliche  Zulagen  für  das  Lehrpersonal  in  diesen  Gemeinden  217969/—
3Z0½0H  Fortzugewährende  frühere  Aufbesserungszulagen  aus  Kreismitteln  .
i  nach  Ziff.  IX  Abs.  4  der  Min.-Bek.  vom  28.  August  1914.  4031—
34/  Zur  Gewährung  widerruflicher  jährlicher  Zulagen  von  je  100  MA
#  an  das  nicht  definitiv  angestellte  weltliche  Lehrpersonal  in  Ge-#
  meinden  mir  mehr  als  10  000  Einwohnern  12  000—
4  HBaur  Beschaffung  von  Aushilfen  für  erkrankte,  beurlaubte  oder  aus
1  sonstigen  Gründen  verhinderte  Stelleninhaber  in  Orten  ohne
6  Statuten  gemäß  Art.  11  Abs.  1  des  Schulbedarfgesetzes  vom  J
l  28.  Juli  1802:
E  a)  im  allgemeinen  40  000—
1  b)  an  Stelledes  zu  militärischen  Übungeneinberufenen  Lehrpersonals  1  500|—

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