einen Baum aufgefnüpft. Gemeiniglih mußte ber jüngfle Schöppe
ba8 KHenferamt verrichten, und alle8 wurbe fo geheim gehalten, daß
niemand erfuhr, wer ber Henfer gewefen fei. |
Stellte fih der Angeflagte nicht auf Das erfte Mal, jo wurde bie
Vorladung noch zweimal wiederholt. WBlieb er auch das dritte Mal
aus, fo erfolgte bie Verurtheilung, und einige von den Sreilhöäppen
erhielten den Auftrag, den Sprud der Nichter an ihm zu vollziehen.
Von nun an wurde er von unfichtbaren Händen verfolgt 6i8 an feinen
Tod. XTraf ihn einer von den Schöppen au einem einjanten Orte, fo
jtieß er ihm ohne Umfiände ein Meffer in die Bruft, oder Fnüpfte
ihn, von einigen jeiner Gefellen unterjtüßt, an ben nädften Baum
auf. Das blutige Morbgewehr aber wurde neben den Leichnam des
Getöbteten gelegt oder in bie Erde gefteft, zum Seichen, daß er nicht
unter die Hände eiie8 gemeinen Mörber8, fendern, von ber heiligen
Gehme verurtheilt, Dur) Die Hand eine8 Wiffenden gefallen fer.
Die Sigungen der heiligen Sehme wurben aber nicht immer heimih,
fie wurden auch äffentlich gehalten, Doch immer erjchienen bie
Wiffenden vermunmt. Um Mitternacht verfammelten fie fi) auf dem
Kichhofe De Ortes, wo fie gefonnen waren, Gericht zu halten.
Mit Anbrud de Tages verfündigte Dann das Läuten aller GlIoeen
den erjchrodenen Ginwohnern Die Ankunft ihrer furchtbaren Gäfte.
Alles, Groß und Klein, mußte fi Hinaus ind freie Feld begeben
und fih in einem großen Kreiß nteberlaffen. Der Treigraf fa
mit feinen Schöppen in der Mitte, und vor ihm Jagen GStride und
ein Deld. |
Befand firh nun jemand im Freife, der im Rufe eines Mordes oder
Diebahl8, vuder eined andern won den fchon genannten Verbrechen
Itand, fo trat ein Schöppe zu ihm Hin und fagte ihm ind Ohr: Freund,
es ift anderswo eben fo gut Brod efjen, wie bier. Das hieß: Haft
du Fein gutes Gewiffen, jo ftehe auf und gehe, jo lange es noch Zeit
it. Der Menich Fonnte nun, wenn er fich Jehulbig fühlte, ungehindert
in die weite Welt gehen, aber fein Wermögen mußte zurüchleiben.
Berührte der Schöppe einen zum dritten Male mit feinem Gtabe, To
war bie8 ein Beichen, baß er des Verbrechens nicht nur. verbächtig,
fondern ganz überwiefen je. Er wurde dann gebunden und chne
weitere Umftände an den näcditen Baum aufgefnüpft.
Sp empfing nun freilich gar mancher Böfewicht, der Durch Beftechung
oder durch die Verwendung feiner Freunde den Händen der Gererhtigkeit
entgangen zu jein glaubte, durch das unbeftechliche Heimliche
Gericht Doch den verdienten Lohn; e8 ift aber Teicht einzufehen, wie
viele fchuldlofe Menfcgen au aus Feindfhaft, Nace, BoSheit won
gewillenfofen Feinden angegeben und ein Opfer ihrer Tüde mwurben.
Manche Unglüdliche wurden furgweg zum Tode verurtheilt, und ext nadjdem
fie aufgefnüpft waren, nahm man fid) Zeit, zu unterfuchen, ob fie.
e3 verbient Hatten. NMllgemein wünjchte man baher die Aufhebung
biejer Gerichte; fie erhielten fi aber doch burch Das ganze Mittelalter