Metadata : Beamtenthum und Bürgerpflicht im preußischen Staate.

11

und  ihnen  die  tüchtigsten  Rittergutsbesitzer  als  Landräthe  zur
Seite  gegeben,  allmählich  aber  waren  die  Mitglieder  dieser  Collegien
  ausschließlich  durch  Studien  in  Hörsälen  und  auf  den
Büreaus  vorgebildete  Beamte  geworden,  deren  Selbstbewußtsein
aufs  höchste  gesteigert  wurde  durch  die  damals  verbreiteten  Theorieen
  von  der  Aufgabe  des  Staats,  seinen  Angehörigen  zu
Wohlfahrt  und  Glück  durch  willkührliches  Eingreifen  in  ihre  Lebensverhältnisse
  zu  verhelfen.  Dazu  kam  dann  die  wachsende  Begünstigung
  des  Adels  in  den  höheren  Stellen  des  Staatsdienstes.
  Als  zu  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  der  brandenburgisch=preußische
  Staatsrath  begründet  wurde,  bestand  er  zu
ungefähr  gleichen  Theilen  aus  adelichen  und  bürgerlichen  Mitgliedern.
  Allmählich  wurde  es  Sitte,  den  bürgerlichen  Beamten,
wenn  sie  zu  dieser  höchsten  Stufe  des  Staatsdienstes  hinaufgestiegen,
  den  Adel  zu  verleihen,  aber  erst  im  18.  Jahrhundert
und  besonders  in  seiner  zweiten  Hälfte  fanden  jene  dem  verfallenden
  französischen  Staatswesen  entlehnten  Vorstellungen  von
einem  besondern  Rechte  des  Adels  auf  die  höhern  Stellen  im
Staatsdienst  auch  in  Preußen  Eingang.

Als  der  so  ausgeartete  und  im  Gebrauch  der  ihm  eigenthümlichen
  Kraft  gelähmte  Staat  vor  dem  Stoße  Napoleons
zusammengebrochen  war,  erfolgte  die  Reorganisation  seiner  innern
Verwaltung  unter  dem  Einfluß  von  namentlich  zwei  leitenden
Gedanken,  die  sich  in  den  Maßregeln  und  Plänen  des  Freiherrn
  vom  Stein  deutlich  verfolgen  lassen  und  auf  deren  Verwirklichung
  in  der  That  der  ganze  Unterschied  beruht  in  der
Art,  wie  die  öffentlichen  Angelegenheiten  bei  uns  zu  Anfang
des  Jahrhunderts  und  in  neuerer  Zeit  erledigt  worden  sind.

Als  nächstes  Ziel  erkannte  der  mit  dem  Wiederaufbau  des
Staats  betraute  große  Staatsmann  die  Wiederbelebung  der
freien  Selbstthätigkeit  und  des  sittlichen  Verantwortlichkeits=