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und ihnen die tüchtigsten Rittergutsbesitzer als Landräthe zur
Seite gegeben, allmählich aber waren die Mitglieder dieser Collegien
ausschließlich durch Studien in Hörsälen und auf den
Büreaus vorgebildete Beamte geworden, deren Selbstbewußtsein
aufs höchste gesteigert wurde durch die damals verbreiteten Theorieen
von der Aufgabe des Staats, seinen Angehörigen zu
Wohlfahrt und Glück durch willkührliches Eingreifen in ihre Lebensverhältnisse
zu verhelfen. Dazu kam dann die wachsende Begünstigung
des Adels in den höheren Stellen des Staatsdienstes.
Als zu Anfang des 17. Jahrhunderts der brandenburgisch=preußische
Staatsrath begründet wurde, bestand er zu
ungefähr gleichen Theilen aus adelichen und bürgerlichen Mitgliedern.
Allmählich wurde es Sitte, den bürgerlichen Beamten,
wenn sie zu dieser höchsten Stufe des Staatsdienstes hinaufgestiegen,
den Adel zu verleihen, aber erst im 18. Jahrhundert
und besonders in seiner zweiten Hälfte fanden jene dem verfallenden
französischen Staatswesen entlehnten Vorstellungen von
einem besondern Rechte des Adels auf die höhern Stellen im
Staatsdienst auch in Preußen Eingang.
Als der so ausgeartete und im Gebrauch der ihm eigenthümlichen
Kraft gelähmte Staat vor dem Stoße Napoleons
zusammengebrochen war, erfolgte die Reorganisation seiner innern
Verwaltung unter dem Einfluß von namentlich zwei leitenden
Gedanken, die sich in den Maßregeln und Plänen des Freiherrn
vom Stein deutlich verfolgen lassen und auf deren Verwirklichung
in der That der ganze Unterschied beruht in der
Art, wie die öffentlichen Angelegenheiten bei uns zu Anfang
des Jahrhunderts und in neuerer Zeit erledigt worden sind.
Als nächstes Ziel erkannte der mit dem Wiederaufbau des
Staats betraute große Staatsmann die Wiederbelebung der
freien Selbstthätigkeit und des sittlichen Verantwortlichkeits=