Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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(Nr. 2880) Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-österreichischen Grenze längs 
des Przemsa-Flusses. Vom 7. Juni 1902. 
Der Gebietsaustausch zwischen Preußen und Oesterreich, zu dem das Reich 
mit Gesetz vom 22. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. 1902 S. 31) seine Zustimmung 
ertheilt hat, ist nach Maßgabe des nachstehend abgedruckten, in Wien am 
19. Januar 1898 mit Oesterreich-Ungarn abgeschlossenen Vertrags erfolgt. 
Der Vertrag ist ratifizirt worden. Der Austausch der Ratifikations- 
urkunden hat in Wien am 2. d. M. stattgefunden. In den beiderseitigen 
Ratifikationsurkunden ist eine im Eingange des Vertrags enthaltene Ungenauig- 
keit dahin berichtigt worden, daß dort hinter den Worten „Grenzrezesses vom“ 
statt „6. Dezember 1742“ zu lesen ist: „,28. August 1818". 
Berlin, den 7. Juni 1902. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, einerseits, und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, 
König von Böhmen etc., und Apostolischer König von Ungarn, andererseits, 
haben, nachdem der Przemsa-Fluß, welcher in Gemäßheit des zwischen Preußen 
und Oesterreich abgeschlossenen Grenzrezesses vom 6. Dezember 1742 einen Theil 
der Landesgrenze der beiderseitigen Staaten bildete, neuerdings auf gemeinschaft- 
liche Kosten beider Staaten in der Strecke von Slupna bis zu seinem Einfluß 
in die Weichsel begradigt und regulirt worden, beschlossen, eine den dadurch ver- 
änderten örtlichen Verhältnissen entsprechende anderweitige Festsetzung der gemein- 
schaftlichen Landesgrenzlinie eintreten zu lassen und haben zu diesem Zwecke Unter- 
handlungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt:  
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei 
Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen etc.) 
und Apostolischen König von Ungarn, Herrn Dr. jur. Grafen Philipp 
zu Eulenburg, Freiherrn von und zu Hertefeld, Ritter des Kronen- 
Ordens I. Klasse, des Rothen Adler-Ordens II. Klasse mit dem Stern,
	        
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