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1. Die äußere Besichtigung.
· 8. 10.
Die äußere Besichtigung erstreckt sich auf den Körper im allgemeinen und seine einznen
Theile.
Was den Körper im allgemeinen betrifft, so sind zu ermitteln:
Alter, Geschlecht, Größe, Farbe der Haare, Abzeichen, Körperbau und allgemeiner
Ernährungszustand.
Demnächst sind die einzelnen Theile zu untersuchen. Der Kopf mit seinen natürlichen
Oefnungen, der Hals, die Brust, der Bauch, Rücken, Schwanz, After, die äußeren Geclchtstheile,
die Milchdrüsen und die Extremitäten. Jeder an den genannten Theilen
Wcgefundene abnorme Zustand ist in Bezug auf Lage, Größe, Gestalt und sonstiges Ver-#alten
genau zu prüfen.
2. Die innere Besichtigung.
S. 11.
Zum Zwecke der inneren Besichtigung wird der Kadaver in der Regel auf den Rücken
gelegt und in dieser Lage während der weiteren Obduktion belassen.
8. 12.
Demnächst ist die Bauchhöhle, darauf die Brusthöhle und dann die Kopfhöhle zu öffnen.
Schließlich folgt die Untersuchung der Extremitäten.
In allen Fällen, in welchen von der Oeffnung der Wirbelsäule ein erheblicher Befund
erwartet werden kann, ist dieselbe nicht zu unterlassen.
In jeder Höhle ist die Lage der in derselben gelegenen Organe, der etwa vorhandene
ungehörige Inhalt: Gas, fremde Körper, Flüssigkeiten, Gerinnsel und zwar in den letzteren
Fällen nach Maß oder Gewicht, die Farbe der vorliegenden Theile und schließlich der Zustand
eines jeden Organs zu ermitteln.
8. 13.
Vor der Eröffnung der Höhlen wird entweder die Haut vom Kadaver ganz abgetrennt
oder ein langer Hautschnitt gemacht, der am Kinn beginnt, in der Richtung der
zuftröhre und links vom Nabel verläuft und bis zur Schambeinfüuge sich erstreckt. Am
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