Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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Frucht= und Pflanzensäfte. 
Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen 
zum Genusse, nicht äther= oder weingeisthaltig, uneingekocht oder ohne 
Luckerzusatz eingekocht, auch entkeimt (sterilisirt): 
Citronen-, Pomeranzen= und anderer Südfruchtsafft .. . 
Säfte von Obst, ungegohen .. 
Birkenwasser, ungegohren, und andere vorstehend oder anderweit nicht 
genannte Säfte zum Genusse ... . .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Säfte von Früchten und von Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, 
anderweit nicht genannt, nicht äther= oder weingeisthaltig, auch ein- 
gedickt................................................. 
Kolonialwaaren und Ersatzstoffe für solche. 
Kaffee, auch Kaffeeschalen (Kirschschalen und Pergamenthülsen): 
roh................................................. 
gebranntodergeröstet,auchgemahlen...................... 
Kaffeeersatzstoffe: 
Cichorien (Cichorienwurzeln) und andere als Kaffeeersatzstoffe geeignete 
Wurzeln und Wurzeltheile, gebrannt (geröstet), auch gemahlen, 
ohne Zusatz von anderen Stossfsfen 
gebranntes und geröstetes Malz, auch gemahlen; andere Kaffeeersatz- 
stoffe .;............................................ 
Kakao: 
roh in Bohnen, auch Bruch .. . . . . . .. —.................... 
gebranntodergeröstet,ungeschält.......................... 
Kakaoschalen,roh,auchgebrannt.............................. 
Anmerkung. Thee zur Gewinnung von Thein, amtlich ungenießbar ge- 
macht (denaturirt), kann auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung zollfrei ab- 
gelassen werden. 
Paprika (spanischer Pfeffer), frisch (grün) oder getrocknet, auch gemahlen, 
gepulvert oder in Salzwasser eingelegt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Reichs. Gesetzbl. 1902. 77 
  
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für 1 Doppel-= 
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