Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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1208) 
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2101 
  
Kakao, gebrannter oder gerösteter, geschält, gemahlen, gepulvert, ge- 
quetscht oder sonst zerkleinert, auch in Tafeln oder Blöcke geformt 
(Kakaomasse)) mehr oder weniger entöltes Kakaopulver und dergleichen 
Kakaomasse; Kakaoschalen, gemahlen . . . . .. 
Schokolade und Schokoladeersatzstoffe, in Tafeln oder Blöcken, auch ge— 
mahlen; Waaren ganz oder theilweise aus Kakaomasse, Kakaopulver, 
Schokolade oder Schokoladeersatzstoffen; alle diese auch mit Zusatz von 
Gewürzen, Heilmittelstoffen oder dergleihen . . ... 
Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zu- 
bereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt) 
Margarinekäse (käseartige Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht aus- 
schließlich der Milch entstammt) 
Kunstspeisefett 
Milch, eingedickt (Syrupmilch), auch mit Qusatz von Zucker . . 
Eigelb und Eiweiß, zum Genusse zubereitt: 
(210/1 1208/9) Senf: 
gepulvert, auch entölt: 
in kleinen für den Einzelverkauf bestimmten Aufmachungen 
in anderer Verpackung 
mit Most, Gewürzen oder anderen Zuthaten zubereitet (Mostrich) 
Auszüge (Essenzen), nicht äther= oder weingeisthaltig, zur Bereitung von 
Getränken (Kaffee-, Limonade= und dergleichen Essenz) sowie zum 
Würzen zubereiteter Speisen und Getränke (Vanille-Essenz und der- 
gleichen); Auszug (Extrakt) von rohen Kaf eeschalen, syrupartig ein— 
gedickt; Gewürzauszigge (Gewürzextrakte)) Kastanienauszug (Kastanien- 
ertrakt) von enieß baren Kastanien; Kaffeepulver, gemischt mit ge- 
branntem Jucker; Kapseln aus mit Zucker versetzter Gelatine; Kastanien- 
mehl von genießbaren Kastanien, geröstet oder mit Zucker, Vanille u. s. w. 
  
Jollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
80 
30 
30 
für 1 Doppel- 
zentner 
Rohgewicht 
12,50 
für 1 Doppel- 
zentner 
60 
60 
60 
6 
60
	        
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