Full text : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

—  Taubstummen-  Frauenverein,  siehe  unter  „Frauenverein“.


Taubstummen-WVerein,  Allgemeiner  —  (e.  V.),  1864  gegründet,
  unterstützt  nach  seinen  Sazungen  vorübergehend
solche  Taubstumme,  welche  durch  lange  Krankheit  oder  Verdienstlosigkeit
  in  Not  geraten  sind.  Vorsitzender  ist  Herr
Wilhelm  Wobst,  Täubchenweg  67.

—  Triersches  Institut,  siehe  unter  „Frauenklinik".

Vereinigung  zur  Fürsorge  für  kranke  Arbeiter  will  die
staatliche  Arbeiterversicherung  durch  private  Liebestätigkeit
ergänzen  und  gewährt  zu  diesem  Zwecke  Uncterstützungen  an
Personen,  die  bei  Krankenkassen  ausgesteuert  sind,  ferner
Kurbeihilfen,  Familienunterstützung,  Verpflegungsgeld  an
Krankenanstalten,  Wöchneri  terstützung,  Sterbegeld
und  sonstige  Unterstützungen,  die  aus  Billigkeitsgründen  geboten
  erscheinen.  Wöchnerinnenunterstützung  und  Sterbegeld
  können  jedoch  nur  gewährt  werden,  wenn  die  Krankenkasse
  nach  ihren  Sazungen  nichts  geben  kann.  Unterstützungs.
gesuche  sind  an  die  Geschäftsstelle  der  Vereinigung,  Querstraße
  25,  zu  richten.

Volkshygiene,  Deutscher  Verein  für  —,  Ortsgruppe
Leipzig,  will  die  Ergebnisse  hygienischer  Forschung  verbreiten,
  die  Volksgesundheit  heben  und  hat  dazu  auch  Ferienbeschäftigungen
  (Wanderungen,  Baden,  Naturzeichnen,
Gartenarbeiten)  eingerichtet.  Vorsigender  ist  Herr  Geheimer
Kommerzienrat  I.  Meißner,  Sidonienstr.  18,  Schriftführer
Herr  Dr.  med.  Wagner,  Grassistr.  18.

Walderholungsstätte  Naunhof,  siehe  unter  „Erholungsheim
  Naunhof“.-Wöchnerinnen,

  Verein  der  Loge  „Balduin  zur  Linde“  zur
Unterstütung  hilfsbedürftiger,  verheirateter  —,  gewährt  besonders
  Nahrung,  Milch  und  Kleidungsstücke  für  Mutter
und  Kind.  Der  Verein  wird  von  der  Loge  „Balduin  zur
binde“  geleitet,  die  die  Stadt  in  9  Oistrikte  eingeteilt  hat,
bei  deren  Vorsteherinnen  die  Unterstützungsgesuche  anzubringen
  sind.  In  den  Vororten  können  Anterstützungen  nur
gewährt  werden,  wenn  die  Wöchnerinnen  von  den  dort  be-7

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