Full text : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

Die  Reichsbank  vom  Kriegsende  bis  zur  Stabilisierung  der  Mark  (1918—1923)  105

Nach  dem  militärischen  und  politischen  Zusammenbruch  trat  alsbald  in
weiten  Kreisen  der  Bevölkerung  ein  lebhaftes  Bedürfnis  hervor,  die  während
des  Krieges  erworbenen  Reichsanleihen  flüssig  zu  machen.  Die  Reichsbank,
welche  die  Unterbringung  der  Kriegsanleihen  im  wesentlichen  durchgeführt  hatte,
trug  diesem  Bedürfnis  Rechnung,  indem  sie  von  den  Anleihebesitzern  in  dringenden
  Fällen  Anleihestücke  zurückkaufte.  Um  die  Aufnahme  der  Anleihen  nach
Möglichkeit  zu  erleichtern,  stellte  die  Reichsfinanzverwaltung  von  Dezember  1918
an  monatlich  der  Reichsbank  und  den  sonstigen  in  Betracht  kommenden  Instituten
eine  bestimmte  Summe  zu  Aufnahmezwecken  zur  Verfügung.  In  erster  Linie
fanden  Anträge  auf  Abnahme  kleinerer  Beträge  Berücksichtigung,  denen  ein  dringendes
  Geldbedürfnis  zugrunde  lag.  Nach  der  Unterzeichnung  des  Friedens
von  Versailles  und  nach  der  Verkündung  des  Gesetzes  über  den  Friedensschluß
zwischen  Deutschland  und  den  alliierten  und  assoziierten  Mächten  vom
16.  Juli  1919  (Rl.  S.  687)  wurde  in  Erfüllung  der  Erklärungen,  welche  die
Reichsregierung  im  Laufe  des  Krieges  wiederholt  abgegeben  hatte,  zum  Zwecke
der  Regulierung  des  Kriegsanleihemarktes  unter  Führung  und  Beteiligung  der
Reichsbank  und  unter  Reichsgarantie  ein  Interventionskonsortium  für  die
deutschen  Kriegsanleihen  gebildet,  dem  außer  der  Preußischen  Staatsbank  (Seehandlung),
  der  Preußischen  Zentralgenossenschaftskasse,  den  in  ihrem  Verband
zusammengeschlossenen  öffentlich-rechtlichen  Banken  und  dem  Verband  der  Girozentralen
  der  deutschen  Sparkassen  sämtliche  den  Allgemeinen  Abmachungen
angeschlossenen  deutschen  Bankfirmen  angehörten.  Als  Organ  dieses  Konsortiums,
  das  auch  die  Aufgabe  hatte,  die  aufgenommenen  Beträge  zu
dauernder  Anlage  wieder  unterzubringen,  wurde  am  26.  August  1919
mit  einem  Grundkapital  von  400  Millionen  Mark  die  Reichsanleihe-Aktiengesellschaft
  gegründet.  Das  erforderliche  Personal  stellte  die  Reichsbank  zur  Verfügung.
  Die  Aktiengesellschaft  war  keine  Erwerbsgesellschaft  im  Interesse  der
Aktionäre;  die  Verteilung  einer  Dividende  wurde  daher  ausgeschlossen.  Das
Grundkapital  erhielt  durch  ein  von  dem  Konsortium  zur  Verfügung  gestelltes
Garantiekapital  eine  Unterstützung.  Nach  dem  15.  Oktober  1923  hat  die  Gesellschaft
  an  der  Berliner  Börse  Geschäfte  in  Kriegsanleihen  nicht  mehr  getätigt,  da
sie  über  Mittel  zur  Aufnahme  von  Reichsanleihen  nicht  mehr  verfügte  und  angesichts
  der  Kursentwicklung  eine  Stützung  nicht  mehr  erforderlich  erschien.  Die
Aktien  sind  schließlich  von  den  Konsorten  auf  das  Reich  übertragen  worden.

An  der  vom  10.  November  bis  10.  Dezember  1919  vom  Reichsfinanzministerium
  zur  Zeichnung  aufgelegten  Deutschen  Sparprämienanleihe  von
1919  war  die  Reichsbank  mit  ihren  Zweiganstalten  als  Zeichnungsstelle  beteiligt.