Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1918—1923) 105
Nach dem militärischen und politischen Zusammenbruch trat alsbald in
weiten Kreisen der Bevölkerung ein lebhaftes Bedürfnis hervor, die während
des Krieges erworbenen Reichsanleihen flüssig zu machen. Die Reichsbank,
welche die Unterbringung der Kriegsanleihen im wesentlichen durchgeführt hatte,
trug diesem Bedürfnis Rechnung, indem sie von den Anleihebesitzern in dringenden
Fällen Anleihestücke zurückkaufte. Um die Aufnahme der Anleihen nach
Möglichkeit zu erleichtern, stellte die Reichsfinanzverwaltung von Dezember 1918
an monatlich der Reichsbank und den sonstigen in Betracht kommenden Instituten
eine bestimmte Summe zu Aufnahmezwecken zur Verfügung. In erster Linie
fanden Anträge auf Abnahme kleinerer Beträge Berücksichtigung, denen ein dringendes
Geldbedürfnis zugrunde lag. Nach der Unterzeichnung des Friedens
von Versailles und nach der Verkündung des Gesetzes über den Friedensschluß
zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom
16. Juli 1919 (Rl. S. 687) wurde in Erfüllung der Erklärungen, welche die
Reichsregierung im Laufe des Krieges wiederholt abgegeben hatte, zum Zwecke
der Regulierung des Kriegsanleihemarktes unter Führung und Beteiligung der
Reichsbank und unter Reichsgarantie ein Interventionskonsortium für die
deutschen Kriegsanleihen gebildet, dem außer der Preußischen Staatsbank (Seehandlung),
der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, den in ihrem Verband
zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Banken und dem Verband der Girozentralen
der deutschen Sparkassen sämtliche den Allgemeinen Abmachungen
angeschlossenen deutschen Bankfirmen angehörten. Als Organ dieses Konsortiums,
das auch die Aufgabe hatte, die aufgenommenen Beträge zu
dauernder Anlage wieder unterzubringen, wurde am 26. August 1919
mit einem Grundkapital von 400 Millionen Mark die Reichsanleihe-Aktiengesellschaft
gegründet. Das erforderliche Personal stellte die Reichsbank zur Verfügung.
Die Aktiengesellschaft war keine Erwerbsgesellschaft im Interesse der
Aktionäre; die Verteilung einer Dividende wurde daher ausgeschlossen. Das
Grundkapital erhielt durch ein von dem Konsortium zur Verfügung gestelltes
Garantiekapital eine Unterstützung. Nach dem 15. Oktober 1923 hat die Gesellschaft
an der Berliner Börse Geschäfte in Kriegsanleihen nicht mehr getätigt, da
sie über Mittel zur Aufnahme von Reichsanleihen nicht mehr verfügte und angesichts
der Kursentwicklung eine Stützung nicht mehr erforderlich erschien. Die
Aktien sind schließlich von den Konsorten auf das Reich übertragen worden.
An der vom 10. November bis 10. Dezember 1919 vom Reichsfinanzministerium
zur Zeichnung aufgelegten Deutschen Sparprämienanleihe von
1919 war die Reichsbank mit ihren Zweiganstalten als Zeichnungsstelle beteiligt.