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Achtzehnter Abschnitt.
Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahrzeuge.
A. Maschinen.
Dampflokomotiven, auf Schienen laufend:
Tenderlokomotiven bei einem Reingewichte der Maschine von 100
Doppelzentner oder darunter .. . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Tenderlokomotiven bei einem Reingewichte der Maschine von mehr
als 100 Doppelzentner; Lokomotiven ohne Tendern .
Lokomotivtenden . . . . . . ..
Dampflokomotiven, nicht auf Schienen laufend, einschließlich der Dampf—
straßenwalzen; Dampflokomobilen, fahrbar oder nicht fahrbar:
bei einem Reingewichte der von 60 Doppelzentner und darunter
Maschine von mehr als 60 Doppelzentner
Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasser-
räder und Wassersäulenmaschinen),) Verbrennungs= und Ewlosions-
motoren, Heißluft= und Druckluftmotoren und andere vorstehend nicht
genannte Kraft-(Antriebs-, Maschinen (mit Ausnahme der Elektro-
motoren), auch in Verbindung mit Dynamomaschinen, Pumpen,
Hämmern, Gebläsemaschinen, Kältemaschinen, Fördermaschinen; ferner
feststehende, fahrbare oder schwimmende Bagger, Rammen und Krahnen:
von 40 Kilogramm oder darunter .
von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner
von mehr als 1 Doppelzentner bis 2 Doppelzentner
von mehr als 2 Doppelzentner bis 5 Doppelzentner
von mehr als 5 Doppelzentner bis 10 Doppelzentner
bei einem Rein- von mehr als 10 Doppelzentner bis 25 Doppel--
gewichte von mehr als 25 Doppelzentner bis 50 Doppel-
der Maschine W ......... ppz .............. p.p. .
von mehr als 50 Doppelzentner bis 500 Doppel—
zennerrr. . ..
von mehr als 500 Doppelzentner bis 1000 Doppel—
zenner
von mehr als 1000 Doppelzeniner
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
11
S
□
100
60
38
25
18
13