Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke .. .. . .. . . .. . . . . .. 
Triebe und Unruhen (Balanzen) aus Stahl für Taschenuhren. . . . . . . . 
Theile von Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legirungen 
unedler Metalle, vorstehend nicht genannt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Wand= und Standuhren sowie alle anderweit nicht genannten Uhren 
mit Uhrwerken, auch dergleichen Uhren mit Spielwerken) Taschenzähl- 
werke und andere Zählwerke sowie selbstthätige Meß= und Registrir- 
vorrichtungen in Verbindung mit Uhrwerken; alle diese, soweit sie 
nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen .. . 
Uhrwerke aus unedlen Metallen oder aus Legirungen unedler Metalle 
zu den unter Nr. 934 fallenden Uhren, sowie Theile solcher Uhren 
aus unedlen Metallen oder aus Legirungen unedler Metalle, mit Aus- 
nahme der Gehäuse und der nicht gleichzeitig mit den Uhren, zu denen 
sie gehören, eingehenden Gewichte, die nach Beschaffenheit des Stoffes 
zu verzollen nd . . . . . .. 
Thurmuhren und Theile von solchen aus unedlen Metallen oder aus 
Legirungen unedler Metalle, mit Ausnahme der nicht gleichzeitig mit 
den Uhrwerken, zu denen sie gehören, eingehenden Gewichte und Ketten 
zu solchen Gewichten, die nach Beschaffenheit des Stoffes zu verzollen sind 
C. Tonwerkzeuge. 
Peifenorgen. 
Zungenorgeln (Harmoniums) . . . . . ... .. . ... . .. . . . . . . . .. . . . . . .. 
Klaviere aller 0cttt. . .. 
Klaviermechaniken und Klaviatuteeern ... 
Streich- und Zupf-Tonwerkzeuge .... . .. .. ... .. . . . .. . . .... . . ... 
Blas-Tonwerkzenneeeeeeeeeeeee . . . . . . .. 
Mechanische Spielwerke: 
Spielwerke ohne Gehäuse bei einem Reingewichte des Stückes von 
500 Gramm oder darunter . .. 
andere mechanische Spielwerke, sowie Vorrichtungen zur mechanischen 
Wiedergabe von Tonstüken .. 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
für 1 Stück 
1/50 
für 1 Doppel- 
zentner 
60 
200 
00 
10
	        
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