Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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langen  und  ausgezeichneten  Dienstleistung  bei  der  Person  des  verewigten  Herrn  Herzogs
  Ferdinand  von  Württemberg  Hoheit,  den  Friedrichs-Orden,  und

dem  Hütten-Verwalter  Faber  zu  Wasseralsingen,  in  Anerkennung  seiner  vieljährigen
  Verdienste  um  die  dortige  Hütten-Verwaltung,  das  Ritterkreuz  des  Kron-Ordens
zu  verleihen  gexuht.

B)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Koͤnigliche  Majestät  haben  unter  dem  22.  v.  M.  dem  Zoͤgling  der
K.  Offiziers-Bildungs-Anstalt,  Unterlieutenant  Ernst  v.  Hügel,  auf  sein  Ansuchen
die  Entlassung  mit  dem  Abschied  als  Unterlieutenant  ertheilt,  und

unter  dem  26.  v.  M.  dem  Commandanten  des  Landjäger-Corps,  Obersten  v.  Bas,
gestattet,  den  Titel  und  die  Auszeichnung  Höchst-Ihrer  Adjutanten  beizubehalten,
auch

vermöge  höchster  Entschließung  vom  27.  v.  M.  die  Stelle  eines  rechtskundigen
Assessors  bei  der  Finanzkammer  des  Schwarzwald-Kreises  dem  Gerichts-Abtuar  Lienhardt
  von  Marbach,  gnädigst  übertragen.

Sodann  haben  Höchstdie  selben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  29.  d.  M.
die  erledigte  Stelle  eines  Professors  am  niederen  Seminar  zu  Blaubeuren  dem  Prosessor
  Bohnenberger  av  dem  Gomnastum  in  Ellwangen  zu  übertragen,  wie  auch

dem  neu  ernannten  Pfarrer  in  Mähringen,  Dekanats  Tübingen,  Dörner,  den
Titel  und  Rang  eines  Gomnastal-Professors,  seinem  Ansuchen  gemäß,  zu  belassen,  und

vermöge  höchsten  ekrets  vo  30.  v.  M.  das  erledigte  Gerichts-Notariat  Urach
dem  Ober-Justiz-Reoisor  Buob  bei  dem  Gerichtshof  zu  Ellwangen,  unter  Vorbehalt
seines  seitherigen  Titels  und  Rangs,  zu  übertragen  geruhr.

Unter  dem  24.  v.  M.  exhielt  der  auf  die  Lorenz-Caplanei  in  Klein-Allmendingen,
Dekanats  Ehingen,  ernannte  Caplan  Joseph  Engel  zu.  Agmendingen,  die  Köülgliche
  Bestätigung.