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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 1.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen
Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 155.
(Nr. 3035.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für
den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und
Luxemburgs. Vom 21. April 1904.
Die in der Bekanntmachung vom 3. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. 1904
S. 29 ff.) veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund
der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. 1893 S. 189) zugestimmt
hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.
Berlin, den 21. April 1904.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs- Gesetzbl. 1904. 33
Ausgegeben zu Berlin den 26. April 1904.