Betrag
E für das
— Einna h me. Rechnungs-
— jahr 1904.
S S
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1.Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs-= und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent. ... . .. . . . . . .. . .. . .. . ... 1 586 500
Davon ab:
a) Kosten der Kontrolle und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten 460 Mark
b) Herauszahlungen an Österreich= Ungarn für
die österreichische Gemeinde Mittelberg 40 500
bleiben (Titel 1) 1 586 000
2. Wechselstempelsteuer 12 043 000
Davon ab:
a) gemäß 9 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 240 860 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 334140
zusammen . . . 575 000
bleiben (Titel 20 11 468 000
3. Stempelabgabe für Wertpapiere, Kaufgeschäfte etc.)
Lotterielose und Schiffsfrachturkunden:
A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 54 des Reichs-
stempelgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 275) zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten 17 105 000
B. für Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten ...
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