Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

— 189 — 
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E . für das 
Z3 Einnahme. Rechnungs- 
8 jahr 1904. 
Mark. 
(2) (3.) Übertrag 29 904 000 
C. für Lotterielose: 
a) von Staatslotterien 39 354 000 
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten: 4 704 000 
D. für Schiffsfrachturkunden, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten .. .. . .. .. .. ... .. . .. .. . .. . . .. 790 000 
zusammen (Titel 3)14 752 000 
4. Statistische Gebühr: 
  
  
  
1 105 000 Mark 
10000 
bleiben 
Brutto-Solleinnahme . . . .. .. .. . . . .. .. 
Ab:Zurückzahlungen................ 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempel- 
marken sowie sonstige dem Reiche unmittelbar er— 
wachsende Verwaltungskosten, auf welche der Erlös für 
verkaufte Formulare in Rückeinnahme 
kommt 15760 Mark 
b) die Entschädigung der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Solleinnahme) 2 
c) gemäß 814 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Warenverkehrs des Deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 
20. Juli 1879 die den Bundesstaaten 
zu vergütenden Verwaltungskosten 
S. 
E 
Su 
# 
24150 
zusammen. 
bleiben 
Seite für sich. 
1 095 000 
67 535 
  
1 027 465 
  
  
  
40*
	        
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