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Reichs-Gesetzblatt.
No. 37.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Posen und ihrer
Rayons. S. 327. — Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden zur
Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie zu der am
4. Mai 1896 dazu vereinbarten Deklaration. S. 328.
(Nr. 3071.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Posen
und ihrer Rayons. Vom 2. August 1904.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Befestigungs-
anlagen von Posen und ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
Norderney, den 2. August 1904.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
Reichs= Gesetzbl. 1904. 67
Ausgegeben zu Berlin den 6. August 1904.