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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 45.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festungsanlagen bei Metz.
S. 383. — Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung. S. 383.
(Nr. 3084.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festungs-
anlagen bei Metz. Vom 17. Oktober 1904.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festungsanlagen bei Metz
eine Erweiterung der Rayons in Aussicht genommen ist.
Berlin, den 17. Oktober 1904.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
(Nr. 3085.) Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung. Vom 18. Oktober 1904.
Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende
Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:
I. Hinter XVa wird folgende Nummer eingeschaltet:
XVb.
Gefüllte elektrische Akkumulatoren werden geladen oder
ungeladen unter folgenden Bedingungen befördert:
1. Die Akkumulatoren sind in einem ihrer Größe angepaßten
Batteriekasten so zu befestigen, daß die einzelnen Zellen sich nicht
darin bewegen können.
2. Der Batteriekasten ist in eine Versandkiste einzusetzen und der
Zwischenraum ringsum mit Kieselguhr auszufüllen.
Reichs- Gesetzbl. 1904. 79
Ausgegeben zu Berlin den 21. Oktober 1904.