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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Eisenbahn= Bau- und Betriebsordnung. S. 387. — Bekannt-
machung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. S. 410.
(Nr. 3087.) Bekanntmachung, betreffend die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom
4. November 1904.
Gemäß dem vom Bundesrat in der Sitzung vom 3. November 1904 auf
Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlusse tritt mit
dem 1. Mai 1905 an die Stelle
der Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen
Deutschlands vom 5. Juli 1892,
der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom
5. Juli 1892
der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom
5. Juli 1892
und der zu diesen Ordnungen ergangenen Nachträge
die nachstehende Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung.
Berlin, den 1. November 1901.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
Reichs-Gesetzbl. 1904. 81
Ausgegeben zu Berlin den 15. November 1904.