Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Nr.  11755.

Abschied  für  den  Landrath  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  über  dessen  Verhandlungen  in  den
Sitzungen  vom  13.  bis  25.  November  1893.

Im  Uamen  Seiner  Muajestüt  des  Königs.

Zuityoly.
von  Gottes  Gnaden  Zöniglicher  Prinz  von  Gayern,

Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  in
seinen  Sitzungen  vom  13.  bis  25.  November  1893  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag
erstatten  lassen,  und  ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

I.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1892.

Die  gemäß  Art.  15  lir.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1892
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1894.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg
beträgt  für  das  Jahr  1894:  3337203¼¾48  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  33  372  J
03  J  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1894.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.