Nr. 11755.
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen in den
Sitzungen vom 13. bis 25. November 1893.
Im Uamen Seiner Muajestüt des Königs.
Zuityoly.
von Gottes Gnaden Zöniglicher Prinz von Gayern,
Regent.
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg in
seinen Sitzungen vom 13. bis 25. November 1893 gepflogenen Verhandlungen Vortrag
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen:
I.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1892.
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1892
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1894.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg
beträgt für das Jahr 1894: 3337203¼¾48 J, wovon ein Steuerprozent auf 33 372 J
03 J sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1894.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.