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Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt-
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.
Niederlande.
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen.
2. Holländische Eisenbahngesellschaft.
3. Niiederländische Zentral-Eisenbahngesellschaft.
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft.
5. Nord-Friesische Lokalbahngesellschaft.
B. Babnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
6. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen Staatsbahnen betriebene
Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz.
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken
von der deutsch-niederländischen Grenze:
7. bei Borken bis Winterswyk.
8. bei Bocholt bis Winterswyk.
9. bei Straelen bis Venlo.
10. bei Kaldenkirchen bis Venlo.
11. bei Dalheim bis Vlodrop.
Reichs-Gesetzbl. 1904. 11