Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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9. der Präses der Schiffsprüfungskommission, 
10. der Direktor der Marine-Akademie, 
11. der Direktor der Marineschule, 
12. der Direktor der Deutschen Seewarte, 
13. der Kommandeur eines zu anderen als lediglich zu Übungs- 
zwecken ausgeschifften Landungskorps, 
14. der Generalstabsarzt der Marine, 
15. die Stationsärzte in ihrer Eigenschaft als Vorstände der 
Sanitätsämter, 
16. die Stationsintendanturen und -intendanten. 
b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung 
vermögensrechtlicher Ansprüche: 
sind die laufenden Nummern 1 bis 3 zu ersetzen durch: 
1. die Stationschefs, 
2. die Werften, 
3. die Stationsintendanturen. 
E. Host= und Telegraphenverwaltung. 
a. Im allgemeinen: 
treten hinzu: 
3. der Vorsteher der Deutschen Postdirektion in Schanghai, 
4. der Vorsteher des Deutschen Postamts in Konstantinopel, 
5. der Vorsteher des Deutschen Postamts in Tanger (Marocco) 
6. der Vorsteher des Postamts in Daressalam, 
7. der Vorsteher des Postamts in Windhuk. 
b. Für das Disziplinarverfahren: 
fallen weg: 
2. der Vorsteher des Deutschen Postamts in Konstantinopel, 
3. der Vorsteher der Postbezirksbehörde für Deutsch-Ostafrika, 
4. der Vorsteher der Postbezirksbehörde für Deutsch-Südwest- 
afrika. 
III. Vorgesetzte Dienstbehörden. 
C. Derwaltung des Reichsbeeres. 
a. Im allgemeinen: 
fallen weg: 
14. der Direktor der Königlich Sachsischen vereinigten Artillerie- 
werkstätten und Depots, 
15. die Königlich Sächsische Geniedirektion. 
  
	        
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