Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

Zur Herstellung der Karbolsäurelösung wird 1 Gewichtsteil verflüssigte 
Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefactum des Arzneibuchs für das Deutsche 
Reich) mit 30 Gewichtsteilen Wasser gemischt. 
Zur Herstellung von Kalkmilch wird 1 Raumteil frisch gebrannter Kalk 
(Ätzkalk, Calcaria usta), mit 4 Raumteilen Wasser gemischt, und zwar in fol- 
gender Weise: Der Kalk wird in ein geeignetes Gefäß gelegt und zunächst mit 
Raumteilen Wasser durch Besprengen unter stetem Umrühren gelöscht. Nach- 
dem der Kalk zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalk- 
milch verrührt. 
Zur Herstellung von Kaliseifenlösung werden 3 Gewichtsteile Seife (soge- 
nannte Schmierseife oder grüne Seife oder schwarze Seife) in 100 Gewichtsteilen 
siedend heißem Wasser gelöst (zum Beispiel ½ Kilogramm Seife in 17 Liter Wasser). 
Diese Lösung ist heiß zu verwenden. 
3. Ist ein Schlafwagen von einem Cholerakranken benutzt worden, so 
muß die während der Fahrt gebrauchte Wäsche desinfiziert werden. Zu diesem 
Zwecke ist sie in Tücher, welche mit Karbolsäurelösung stark befeuchtet sind, ein- 
zuschl agen und alsdann so in ein Gefäß mit Karbolsäurelösung zu legen, daß 
sie von der  Flüssigkeit vollständig bedeckt wird; frühestens nach 5 Stunden ist 
dann die Wäsche mit Wasser zu spülen und zu reinigen. Zur Wäsche sind zu 
rechnen: die Laken, die Bezüge der Bettkissen und der Decken sowie die Hand- 
tücher. Die Desinfektion des Wagens selbst hat in der unter Ziffer 2 vorge- 
schriebenen Weise zu erfolgen; dabei sind jedoch auch die von dem Kranken be- 
nutzten Bettkissen, Decken und beweglichen Matratzen in der dort angegebenen 
Weise einzuschlagen und alsdann der Dampfdesinfektion zu unterwerfen. Statt 
der Desinfektion mit Karbolsäurelösung kann die Wäsche auch der Dampf- 
desinfektion unterworfen werden. 
Für den Fall, daß es sich als notwendig erweisen sollte, einen Schlaf- 
wagenlauf gänzlich einzustellen, bleibt Bestimmung vorbehalten. 
4. Die vorstehenden Bestimmungen finden sinngemäße Anwendung bei 
Erkrankungen von Zug- und Postbeamten in den von ihnen benutzten Gepäck- 
und Postwagen. 
5. Die mit der Desinfektion beauftragten Arbeiter haben jedesmal, wenn 
sie mit infizierten Dingen in Berührung gekommen sind, die Hände durch sorg- 
fältiges Waschen mit Karbolsäurelösung zu desinfizieren und sich sonst gründlich 
zu reinigen. Es empfiehlt sich, daß die Desinfektoren waschbare Oberkleider 
tragen; diese sind in derselben Weise wie die Wäsche aus den Schlafwagen zu 
desinsizieren. 
  
Verhaltungsmaßregeln für das Eisenbahnpersonal bei cholera- 
verdächtigen Erkrankungen auf der Eisenbahnfahrt. 
1. Von jeder auffälligen Erkrankung, welche während der Eisenbahnfahrt 
vorkommt, hat der Schaffner dem Zugführer sofort Meldung zu machen.
	        
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