Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

 
 
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B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden. 
Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- 
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser-Warnemünde. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 129. 
  
Frankreich. 
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahn- 
strecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen 
Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne- 
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, 
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy. 
3. Der Westbahn. 
4. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis. 
5. Der Orléansbahn. 
6. Der Südbahn. 
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements 
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Riviere nach Richelieu. 
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie 
von Valenton nach Massy-Palaiseau. 
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
10. Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen 
Grenze. 
11. Der Gesellschaft des Médoc. 
Die Linien von lokaler Bedeutung: 
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
13. Von Marlieux nach Chátillon-sur-Chalaronne. 
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes 
(Gesellschaft des Médoc).
	        
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