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B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden.
Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats-
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser-Warnemünde.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 129.
Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahn-
strecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen
Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne-
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers,
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.
5. Der Orléansbahn.
6. Der Südbahn.
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Riviere nach Richelieu.
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy-Palaiseau.
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
10. Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen
Grenze.
11. Der Gesellschaft des Médoc.
Die Linien von lokaler Bedeutung:
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
13. Von Marlieux nach Chátillon-sur-Chalaronne.
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes
(Gesellschaft des Médoc).