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Betrag
für das
Einnahme. Rechnungs-
Kapitel. Titel. jahr 1905.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1 . Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Pront .. 1 585 550
Davon ab:
a) Kosten der Kontrolle und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten 510 Mark
b) Herauszahlungen an Osterreich-Ungarn für
die österreichische Gemeinde Mittelberg 40 " 550
bleiben (Titel 1) 1 585 000
2. Wechselstempelsteuer 12 452 000
Davon ab:
a) gemäß § 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 249 040 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 340 960 "
zusammen. 590 000
bleiben (Titel 2) 1 862 000
3. Stempelabgabe für Wertpapiere, Kaufgeschäfte usw.,
Lotterielose und Schiffsfrachturkunden:
A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 54 des Reichs-
stempelgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 275) zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten 16 367 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 621 000
Reichs-Gesetzbl. 1905. 32
Seite 29 988 000