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Nummer
des deutschen
allgemeinen
Tarifes
Benennung der Gegenstände
Zollsatz für 1
Doppelzentner
Mark
aus 891 Sprechmaschinen (Phonographen) einschließlich der mit ihnen in fester
Verbindung stehenden elektrischen Maschinen; Instrumente zur
mechanischen Integration (Planimeter, Integratoren); hydrometrische
Instrumente (Instrumente zur Messung der Wassergeschwindigkeit,
Registrierpegel, Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge; alle diese aus
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, ohne Uhrwerke,
und soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter
höhere Zollsätze fallen . . . . . . . .. 40
aus 894 Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Wasserturbinen; Verbrennungs-
und Explosionsmotoren; Kraft- (Antriebs-) Maschinen (mit Aus-
nahme der Elektromotoren) in Verbindung mit Pumpen oder Kälte-
maschinen; Krahnen:
von 40 Kilogramm oder darunter:
Explosionsmotoren für Motorfahrräder 75
von mehr als 5 Doppelzentner bis 10 Doppelzentner 11
bei einem von mehr als 10 Doppelzentner bis 25 Doppelzentner 7,50
Reingewichte von mehr als 25 Doppelzentner bis 50 Doppelzentner 6
der Mschine von mehr als 50 Doppelzentner bis 500 Doppel-
zentner 5
von mehr als 500 Doppelzentner bis 1 000 Doppel-
zentner 4,50
von mehr als 1 000 Doppelzeniner 3,50
Anmerkung. Dampfmaschinen zur Verwendung beim Schiffs-
bau werden einschließlich der zugehörigen Schaufelräder und Schiffs-
schrauben zollfrei zugelassen.
aus 895 Strickmaschinen für den Handbetrieb, ohne Gestell, Köpfe (Oberteile)
von Strickmaschinen, auch Teile davon (ausgenommen Nadeln) 12
aus 896 Strickmaschinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für 8motorischen
Betrieb
aus 897 Gestelle von Strickmaschinen, sowie Teile von solchen Gestellen, ein-
schließlich der dazu gehörigen Tischplatten oder Tische 5
Reichs- Gesetzbl.1905.