Nummer
Zollsatz für 1
des deutschen Benennung der Gegenstände Doppelzentner
allgemeinen Tarifes Mark
907 Dynamomaschinen, Elektromotoren, Umformer, sowie fertig gearbeitete
Anker und Kollektoren; Transformatoren und Drosselspulen:
von 5 Doppelzentner oder darunter 9
bei einem von mehr als 5 Doppelzentner bis 30 Doppelzentner 6
Reingewichte von mehr als 30 Doppelzentner bis 100 Doppel-
des zentner 5
Gegenstandes von mehr als 100 Doppelzentner 4
Anmerkung. Hierher gehören auch Transformatoren, die zu
Isolierungszwecken mit Ölfüllung versehen sind.
aus 912 Elektrische Vorrichtungen für Beleuchtung, Kraftübertragung oder
Elektrolyse; elektrische Meß., Zähl- und Registriervorrichtungen; Vor-
schalte- und Nebenschlußwiderstände; sonstige im allgemeinen Tarif
nicht besonders genannte elektrische Vorrichtungen; Bestandteile von
solchen Gegenständen:
von 10 Kilogramm oder darunter 40
bei einem von mehr als 10 Kilogramm bis 25 Kilogramm 30
Reingewichte von mehr als 25 Kilogramm bis 1 Doppelzentner 20
des von mehr als 1 Doppelzentner bis 5 Doppelzentner 8
Gegenstandes von mehr als 5 Doppelzentner bis 10 Doppelzentner 6
von mehr als 10 Doppelzennen 4
Anmerkung. Isolationsgegenstände aus Asbest, Asbestpappe,
Glimmer oder Mikanit, für die Elektrotechnik (Spulen, Schutzkasten,
Röhren, Scheiben, Ringe und dergleichen).... .. .... .. . . ....... 15
aus 915 Fahrzeuge, nicht zum Fahren auf Schienengeleisen bestimmt (aus-
genommen Waseserfahrzeuge), in Verbindung mit Antriebsmaschinen
(Motorwagen und Motorfahrräder):
bei einem von mehr als 2,5 Doppelzentner bis 5 Doppelzentner 40
Reingewichte von mehr als 5 Doppelzentner bis 10 Doppelzentner 25
des Stückes von mehr als 10 Doppelzentner 15
923 Fluß- und Binnenseeschiffe, nicht für Luxuszwecke bestimmt, einschließlich
der zugehörigen gewöhnlichen Schiffsausrüstungsgegenstände, Dampf-
maschinen und anderen Antriebsmaschien . ... frei