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Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
— mit Kopf aus anderem Metall:
777 — vergoldet, versilbert, vernickelt 50.—
778 — — andere .. 25.—
779 Pfannen, geschliffen oder verzinnt . . . . . . . . .. 12.—
780 Ofenrohre ... . . . . . . . .. 6.—
781 Kochherde und Öfen . . ... 9.—
Möbel aller Art, auch in Verbindung mit Holz, sofern das Gewicht
des Eisens vorherrscht:
783 roh, grundiert . . .. . . . . . . ... 12.—
784 andere 22.—
Anmerkung zu den Nrn. 783 und 784. Eiserne Geld-
schränke sind je nach ihrer Bearbeitung nach Nr. 783 oder Nr. 784
zu verzollen.
785a Drahtgewebe . . . . . . . . . . 10. —
785 b Drahtgeflechte ...... ......... . ...... . .. .... .. . . . . . . . . . .. 14.—
786 Rolladen, fertige ... . . . . .. 20. —
Waren aus Blech, Draht; Schlosser- und Spenglerwaren, im allge-
meinen Tarif nicht anderweit genannt:
787 — roh, gefeilt, abgeschliffen, geteert, grundiert ... 15.—
788 — verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt . . .. 20.—
789 — bemalt, lackiert, bronziert, vergoldet . . . . . .. 25.—
790 emailliert . .. . .. . . . . . . .. 30.—
791a Rippenheizkörper aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß) und be-
arbeitete Bestandteile von solchen ... 3.—
791b Radiatoren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß) und bearbeitete
Bestandteile von solchen . . . ... 7.—
Waren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß):
— im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt:
— — roh, geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von:
793 — — — 100 kg und darüer: 2.50