Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
— 390 — 
  
  
  
  
Nummer des 
                                                                                                                                Zollansatz für 
  
schweizerischen Benennung der Gegenstände                                                            100 kg 
allgemeinen Tarifes                                                                                                            Franken 
— mit Kopf aus anderem Metall: 
777 — vergoldet, versilbert, vernickelt 50.— 
778   — — andere .. 25.— 
779 Pfannen, geschliffen oder verzinnt . . . . . . . . .. 12.— 
780 Ofenrohre ... . . . . . . . .. 6.— 
781 Kochherde und Öfen . . ... 9.— 
Möbel aller Art, auch in Verbindung mit Holz, sofern das Gewicht 
des Eisens vorherrscht: 
783 roh, grundiert . . .. . . . . . . ... 12.— 
784 andere 22.— 
Anmerkung zu den Nrn. 783 und 784. Eiserne Geld- 
schränke sind je nach ihrer Bearbeitung nach Nr. 783 oder Nr. 784 
zu verzollen. 
785a Drahtgewebe  . . . . . . . . . . 10. — 
785 b Drahtgeflechte ...... ......... . ...... . .. .... .. . . . . . . . . . .. 14.— 
786 Rolladen, fertige ... . . . . .. 20. — 
Waren aus Blech, Draht; Schlosser- und Spenglerwaren, im allge- 
meinen Tarif nicht anderweit genannt: 
787  — roh, gefeilt, abgeschliffen, geteert, grundiert ... 15.— 
788  — verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt . . .. 20.— 
789  — bemalt, lackiert, bronziert, vergoldet . . . . . .. 25.— 
790  emailliert . .. . .. . . . . . . .. 30.— 
791a Rippenheizkörper aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß) und be- 
arbeitete Bestandteile von solchen ... 3.— 
791b  Radiatoren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß) und bearbeitete 
Bestandteile von solchen . . . ... 7.— 
Waren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß): 
— im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt: 
— — roh, geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von: 
793 — — — 100 kg und darüer: 2.50 
  
 
	        
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