Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

 

 

 

 

 

 

Nummer  des  
                                                                                                                                              Zollansatz  für
schweizerischen    Benennung  der  Gegenstände                                                         100  kg
allgemeinen Tarifes                                                                                                                Franken
Feste  Fette,  zu  gewerblichem  Gebrauch,  unverarbeitet:
1120  —  Pflanzenfette  aller  Art,  wie:  Kokosöl,  Palmöl,  usw.  —.50
1122  —  Pflanzenwachs,  im  allgemeinen  Tarif  nicht  anderweit  genannt.  —.50
Tierwachs:
—  Bienenwachs:  —
1123  —  —  roh  ....  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  1.—
1124  —  —  zubereitet  (gebleicht,  gefärbt,  usw.)  8.  —
Mineral-,  Teer-  und  Harzöle:
1129  —  Paraffine  und  Ceresine,  rein,  unverarbeitet  .....  ..  ..  ....  —.50
1130  —  Vaselin  .  ..  ..  .  .  .  ..  —.50
1131  —  Harzlöle  —.50
Öle,  Fette  und  Wachsarten,  verarbeitet:
1132  —  Maschinen-  und  Wagenfette  (einschließlich  Wagenschmiere)  aller  Art  4.—
—  Wachsarbeiten:
1135  —  —  Wachslichter  (Wachsrödel),  usw.),  Baumkerzchen,  sowie  alle  farbigen
oder  verzierten  Kerzen  25.—
1136  —  Kerzen  aller  Art,  im  allgemeinen  Tarif  nicht  anderweit  genannt  16.—
Anmerkung  zu  Nr.  1136.  Nachtlichte,  auch  mit  Schwimmern
aller  Art,  fallen  unter  diese  Nummer.
1137    —  —  andere  Wachsarbeiten  aller  Art  ...  30.  —
Fettlaugenmehl,  sog.  Waschpulver  und  im  allgemeinen  Tarif  nicht
anderweit  genannte  Waschmittel  aller  Art:
1138  in  Gefäßen  aller  Art  von  5  kg  Gewicht  und  darüber  5.—
1139  —  in  Gefäßen  aller  Art  von  weniger  als  5  kg  Gewicht  12.—
1141  Seifen,  gewöhnliche,  offen  in  Kisten,  Fässern,  usw.:  in  Blöcken,  Platten,
Stangen,  Stollen,  usw.),  ferner  in  gepreßten  oder  ungepreßten,  geformten
  oder  ungeformten  Stücken;  Schmierseifen  5.—
1142  Andere  Seifen  aller  Art,  wie  Toilettenseifen,  usw.,  parfümiert  oder  nicht
parfümiert,  in  Stücken,  ferner  in  Pulver-  oder  Teigform;  alle  mit
Drogen,  Chemikalien,  usw.)  versetzten  Seifen  (sog.  medizinische
Seifen  .....  .  ..  .  .  ..  ..  40.—